Haben die alten (vor 1998) ohne Firmenzusatz eingetragenen Firmen Bestandsschutz?
Im Art. 38 EGHGB gab es bis 24.04.2006 einen Absatz 1 , wonach sinngemäß "die eingetragenen Firmen bis 31.03.2003 weitergeführt werden durften".
Heißt das, dass danach ein Firmenzusatz mitgeteilt und eingetragen werden musste?
Danke und schönes WE!