19 HGB alte Firma

  • Haben die alten (vor 1998) ohne Firmenzusatz eingetragenen Firmen Bestandsschutz?

    Im Art. 38 EGHGB gab es bis 24.04.2006 einen Absatz 1 , wonach sinngemäß "die eingetragenen Firmen bis 31.03.2003 weitergeführt werden durften".
    Heißt das, dass danach ein Firmenzusatz mitgeteilt und eingetragen werden musste?

    Danke und schönes WE!

  • Auf einer Tagung wurde uns einmal gesagt, dass die betroffenen Kaufleute und Gesellschaften ihre Firma um einen Zusatz ändern müssen. Auf ihren Briefbögen muss der Rechtsformzusatz damit auftauchen.
    Diese Änderung muss aber gem. Art. 38 EGHGB nicht eingetragen werden. Die alte Firmenbezeichnung steht damit zulässigerweise letztlich falsch im Register. Eine freiwillige Anmeldung ist möglich.
    Laut Tagung hätte dies die Gesetzesbegründung zu Art. 38 EGHGB so vorgesehen. Letztlich sollten die Registergerichte nicht mit einem Mehraufwand belastet werden.

    Ich meine aber, dass die Kommentierung den Art. 38 EGHGB zum Teil anders verstanden hat.

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