Beauftragung des Treuhänders mit der Überwachung der Obliegenheiten des Schuldners

  • Wie häufig erfolgt eine Beauftragung des Treuhänders gemäß § 292 Abs. 2 S. 1 InsO? 17

    1. Mir sind keine Fälle bekannt (15) 88%
    2. Kommt in Ausnahmefällen vor (2) 12%
    3. Kommt manchmal vor (0) 0%
    4. Kommt häufiger vor (0) 0%
    5. Kommt regelmäßig vor (0) 0%

    Angeregt durch den Thread Umgang mit Inkassobüros (dort insbesondere ab #18) möchte ich die Frage zur Diskussion stellen, welche praktische Relevanz die Beauftragung des TH mit der Überwachung der Obliegenheiten des Schuldners (§ 292 Abs. 2 S. 1 InsO) überhaupt hat.

    In der Regel wird die Beauftragung nicht erfolgen, findet aber trotzdem faktisch statt. :gruebel: Warum eigentlich?

    Interessant dürfte sein, ob und in welchem Umfang doch eine Beauftragung vorgenommen wird. Bei der hier erstellten Umfrage habe ich keine absoluten Zahlen angegeben, da die Aussagekraft auch von der Größe des Gerichts abhängt.

  • Noch nie.

    Ggf. liegt das daran, dass ich diese Abstimmungsmöglichkeit 292 II im Beschluss über die schriftliche Schlussprüfung 5 / 197 / 290 II auch nicht selbst eröffne, also nicht als TOP mit drin habe (ich glaube aber nicht: schlicht kein Interesse der Gläubiger an WP-Überwachung mit dräuendem 295/296er, wenn man sich anschaut, wie selten bereits überhaupt ein 290er gestellt wird).

    Auf zeitige Vorab-Äußerung / Anregung eines Insolvenzgläubigers würde ich einen TOP 292 II schon mit rein nehmen, § 74 InsO. Wenn der einzelne Gl. dann dafür stimmt, wäre der TH mit der Überwachung beauftragt aber trifft den Gl. zuvor die entsprechende Kostenvorschusspflicht.

    Eine solche Anregung kam allerdings bislang noch nie, daher auch nie eine Überwachung beauftragt.

  • Angeregt durch den Thread Umgang mit Inkassobüros (dort insbesondere ab #18) möchte ich die Frage zur Diskussion stellen, welche praktische Relevanz die Beauftragung des TH mit der Überwachung der Obliegenheiten des Schuldners (§ 292 Abs. 2 S. 1 InsO) überhaupt hat.

    In der Regel wird die Beauftragung nicht erfolgen, findet aber trotzdem faktisch statt. :gruebel: Warum eigentlich?

    Interessant dürfte sein, ob und in welchem Umfang doch eine Beauftragung vorgenommen wird. Bei der hier erstellten Umfrage habe ich keine absoluten Zahlen angegeben, da die Aussagekraft auch von der Größe des Gerichts abhängt.

    Ich kann mich hier auch an keine Beauftragung erinnern. und zu dem "warum" faktisch doch überwacht wird: Das wird wohl als eine Art von Auslebung des Servicegedankens gesehen.

  • In der Regel wird die Beauftragung nicht erfolgen, findet aber trotzdem faktisch statt. :gruebel: Warum eigentlich?

    Ist mir in 6 Jahren Inso-Büro nicht untergekommen.

    Und deine Frage ist total berechtigt. Mir hat das den Spaß am Job mächtig vergällt. Das IG verlangt´s, obwohl kein Gläubiger es beantragt hat oder es gar vergütet wird. Mir war das irgendwann zu doof, für 100 € dem Schuldner quartalsweise nachzulaufen. Kann ja schließlich nicht sein, dass..... Doch kann sein, wenn es kein Gläubiger bezahlt. Aber pfffhh.... ich hatte keine Lust mehr drauf, den Laufburschen für das Insolvenzgericht zu spielen. Wenn die unbedingt Infos wollen, sollen sie doch selbst dem Schuldner hinterher stiefeln.

    Bei mir haben diese ewigen unbezahlten Nachfragen beim Schuldner wahnsinnigen Frust ausgelöst.

  • In der Regel wird die Beauftragung nicht erfolgen, findet aber trotzdem faktisch statt. :gruebel: Warum eigentlich?

    Ist mir in 6 Jahren Inso-Büro nicht untergekommen.

    Und deine Frage ist total berechtigt. Mir hat das den Spaß am Job mächtig vergällt. Das IG verlangt´s, obwohl kein Gläubiger es beantragt hat oder es gar vergütet wird. Mir war das irgendwann zu doof, für 100 € dem Schuldner quartalsweise nachzulaufen. Kann ja schließlich nicht sein, dass..... Doch kann sein, wenn es kein Gläubiger bezahlt. Aber pfffhh.... ich hatte keine Lust mehr drauf, den Laufburschen für das Insolvenzgericht zu spielen. Wenn die unbedingt Infos wollen, sollen sie doch selbst dem Schuldner hinterher stiefeln.

    Bei mir haben diese ewigen unbezahlten Nachfragen beim Schuldner wahnsinnigen Frust ausgelöst.

    kann ich voll verstehen. Wir haben auch die jährliche "Berichterstattung" durch den Abtretungstreuhänder bei uns abgeschafft. Die Inkasso *bla* - die den kruscht von der Sant*bla* übernommen haben - nerven permanent mit Berichtsanforderungen. Bin mir noch nicht sicher, ob ich die einfach auf die Akteneinsicht mit Hinweis -kein Überwachungsauftrag erteilt - verweisen kann.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • In der Regel wird die Beauftragung nicht erfolgen, findet aber trotzdem faktisch statt. :gruebel: Warum eigentlich?

    Ist mir in 6 Jahren Inso-Büro nicht untergekommen.

    Und deine Frage ist total berechtigt. Mir hat das den Spaß am Job mächtig vergällt. Das IG verlangt´s, obwohl kein Gläubiger es beantragt hat oder es gar vergütet wird. Mir war das irgendwann zu doof, für 100 € dem Schuldner quartalsweise nachzulaufen. Kann ja schließlich nicht sein, dass..... Doch kann sein, wenn es kein Gläubiger bezahlt. Aber pfffhh.... ich hatte keine Lust mehr drauf, den Laufburschen für das Insolvenzgericht zu spielen. Wenn die unbedingt Infos wollen, sollen sie doch selbst dem Schuldner hinterher stiefeln.

    Bei mir haben diese ewigen unbezahlten Nachfragen beim Schuldner wahnsinnigen Frust ausgelöst.

    kann ich voll verstehen. Wir haben auch die jährliche "Berichterstattung" durch den Abtretungstreuhänder bei uns abgeschafft. Die Inkasso *bla* - die den kruscht von der Sant*bla* übernommen haben - nerven permanent mit Berichtsanforderungen. Bin mir noch nicht sicher, ob ich die einfach auf die Akteneinsicht mit Hinweis -kein Überwachungsauftrag erteilt - verweisen kann.


    Warum sollte das nicht gehen. Gemäß § 295 InsO muss sich doch auch der Schuldner nur melden, wenn sich bei ihm was ändert. Der Treuhänder muss nur pfändbare Beträge einsammeln. Wenn die Gläubigerin der Ansicht ist, der Schuldner kommt seiner Obliegenheit nicht nach, kann er einen Versagungsantrag stellen. Und wenn er den ausreichend glaubhaft darlegt, ermittelt das Gericht (vielleicht). So jedenfalls ist es im Gesetz vorgesehen. Auch wenn die normative Kraft des Faktischen in vielen Gerichten anders aussieht ;)

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Und was hat man davon? Nichts.

    Im Zweifel werden darüber noch künstlich Stundungsaufhebungen und in der Folge Versagungen nach § 298 InsO generiert, somit also auch bereitwillig vierstellige Kosten pro Verfahren versenkt, weil der Schuldner ein Schreiben nicht beantwortet hat, zu dessen Beantwortung er nicht verpflichtet war.

  • Hier einmal vorgekommen.

    Bist du der eine lilane :D

    Richtig hätte es heißen müssen: kam in einem Ausnahmefall vor ;)! Das war 2004 oder so. Das das dann tatsächlich Relevanz hier bekommt... da sage ich wieder gerne: traue nur der Statistik, die du selber fälschst...

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  • Sorry, aber das ist eine glatte Fehlinterpretation der Umfrageergebnisse.

    Wenn 20 Teilnehmer Antworten, dass sie keinen einzigen Fall kennen und zwei Teilnehmer, dass das "in Ausnahmefällen" vorkommt, dann ist die nicht-quantifizierte Aussage "in Ausnahmefällen" sicher nicht als volle Bestätigung zu werten.

    Hätten die zwei Antworter gesagt, dass es bei ihnen "immer" vorkommt, dann wäre das der Gegenpol zu den 20mal "nie", aber ein zweimaliges "in Ausnahmefällen" hat diese Bedeutung einfach nicht.

    Ganz davon abgesehen ist unklar, auf welchen Erfahrungshorizont die Teilnehmer zurückgreifen können. Ich bilde mal ein paar Zahlenbeispiele, um das zu verdeutlichen:

    Beispiel 1:
    Die 20 Teilnehmer, die mit "nie" geantwortet haben, stehen jeder für 1.000 Fälle. Gibt 20.000mal "nie". Die beiden Teilnehmer, die mit "in Ausnahmefällen" geantwortet haben, stehen jeder für 100 Fälle. Bei jedem von ihnen gab es "im Ausnahmefall" den ich für dieses Beispiel mal mit 10% festsetze, eine Übertragung der Aufgabe. Gibt 10 Fälle je Positiv-Antworter, also insgesamt 20 Aufgabenübertragungen. Macht 20.180mal "nie" zu 20mal "ja". Gibt ein hart erkämpftes knappes Promille, und nicht etwa 9%.

    Beispiel 2:
    Nehmen wir mal an, jeder der Teilnehmer habe gleich viele Fälle als Erfahrungsbasis, nämlich jeder 1.000 Fälle. Nehmen wir weiter an, in der Reihung "Nie" - "Ausnahme" - "Manchmal" - "Häufig" - "Regelmäßig" würde "Regelmäßig" für "immer" stehen und zwischen "nie" und "immer" wären die drei anderen Bezeichnungen in gleichen Abständen verteilt. Dann würde "nie" für 0% stehen, "Ausnahme" für 25%, "manchmal" für 50%, "häufig" für 75% und "regelmäßig"=immer für 100%.

    (Randbemerkung: Diese Verteilung halte ich angesichts des Wortlautes für sehr! optimistisch).

    Dann ergeben sich folgende Zahlenwerte:
    20 Teilnehmer mit 20.000mal "nein". 2 Teilnehmer mit je 250 "ja-Fällen" und je 750 "Nein-Fällen". Insgesamt also 21.500mal "nein" und 500mal "ja", ergibt

    500/22.000, also etwa 2,27%.

    Ich würde vorsichtig sagen, die Aufrundung auf 9% erscheint mir kaum vertretbar.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


    Nachtrag: Soviel zum Thema "judex non calculat" ;)

  • Punkt für Dich. :daumenrau Ich muss gestehen, dass ich den Faktor "jede Antwort repräsentiert X Verfahren" nicht bedacht hatte. ;)

    Nachtrag: Ich habe die Grundlage für "judex non calculat" frühzeitig gelegt. Unfreiwillig als einziger im Jahrgang Mathe als mündliches Abi-Fach, 3 Punkte. :cool:

  • Danke. :D

    Zum Glück muss ich hier im Forum keine Punkte sammeln ;).
    (Und mein Mathe-Abitur war damals 3 Punkte Abzug von oben her :cool:)


    Aber mal zurück zum Kern der Umfrage: Ich würde mal schätzen, dass man bei gewichteter Bewertung der Antworten von 1% Aufgabenübertragungen ausgehen könnte - also ein eher seltener Fall.


    Mit feundlichen Grüßen
    AndreasH

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