VKH für Schreibfehler

  • Hallo,

    in einem Kfb habe ich wegen eines Punktes statt eines Kommas 20.220 EURO festgesetzt. Auf Hinweis des Klägers habe ich den Kfb sofort berichtigt. Der Rechtsanwalt der Beklagten, bevollmächtigt nach dem Urteil aber zwei Tage vor Erlass des Kfb.s, hat dann auch noch Beschwerde eingereicht. Jetzt beantragt er seine Beiordnung im Beschwerdeverfahren.
    Wie komme ich aus der Nummer raus? Der Streitwert wäre ja 20.000 EUR????

    Vielleicht gibt es eine leichte Lösung und ich komme nicht drauf.

  • Lag der Fehler bei dir ? Oder wurde nur falsch beglaubigt ? Im letzten Fall ist nur ne neue beglaubigte Abschrift erforderlich.

    Auf alle Fälle PKH mangels Notwendigkeit abweisen.

  • Der Tippfehler war ganz allein meiner, aber ich werde auch erst mal abweisen. Am liebsten würde ich den Anwalt fragen, ob er noch ganz klar ist (höflich ausgedrückt)
    Aber danke !!!!

  • Die Beschwerde geht ins Leere, KFB ist bereits berichtigt. VKH und Beiordnung gehen also auch ins Leere.

    Wenn du im Berichtigungsbeschluss den § 319 ZPO vergessen hast, kannst du ja den Berichtigungsbeschluss auch nochmal mit weiterem Beschluss berichtigen. :D

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wobei die Nennung des § nur hilfreich, nicht aber zwingend erforderlich ist. Berichtigung ist eben, solange es nicht der Tatbestand ist, automatisch § 319 ZPO, gibt sonst nichts entsprechendes. Schwierig wird es erst, wenn Du "helfe ich ab" oder etwas ähnliches geschrieben hast, das im Sinne einer materiellen Änderung auszulegen wäre.

    Und ja, man kann natürlich auch zweimal berichtigen. Das ist aber dann die absolute Schmerzgrenze. Kommt vor, dann aber sollte man wirklich jedes Wort und jede Zahl dreimal kontrollieren und notfalls von einem Kollegen gehen lesen lassen.
    Wenn ich eine Akte sehe, in der dreimal berichtigt wurde, dann wird mir schlecht.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


  • Wenn ich eine Akte sehe, in der dreimal berichtigt wurde, dann wird mir schlecht.


    Mir auch.

    Aber: Wir sind Menschen und leider kommen Fehler vor.


    Dreimal hintereinander an der gleichen Stelle?
    Einmal ist ein (verzeihlicher) Fehler. Zweimal ist Nachlässigkeit. Dreimal ist Gleichgültigkeit. Und daher sollte beim zweiten Mal alles getan werden, um diesen Eindruck zu vermeiden. Siehe oben.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Natürlich nicht an der selben Stelle. Aber in Zeiten der EDV, Tastatur etc. vertippt man sich ja trotzdem mal gerne; auch in einem Berichtigungsbeschluss.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Immer hilfreich für einem erneuten Fehler ist auch die Automatische Textkorrektur :D



    Deswegen bleibt die auch aus. Hinweis auf möglichen Fehler ja, automatische Korrektur nein. Und gegen das Vertippen bei der Ausführung der Korrektur hilft das o.g. Programm der mehrfachen Überprüfung, notfalls mit Hilfe eines Kollegen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!