Auslagenpauschale 7002 VV RVG

  • Nach 7002 beträgt die Auslagenpauschale 20 % der Vergütung max. 20 EUR. In meiner Vertretungszeit hat die Kollegin einen KFB erlassen, in welchem Sie eine Auslagenpauschale von 15,00 EUR (wie beantragt) festgesetzt hat. Diese 15 EUR sind allerdings höher als die 20 %, aber eben auch niedriger als 20,00 EUR. Entsprechend legt die Gegenseite Erinnerung ein und beantragt, die Auslagenpauschale auf 20 % herunterzusetzen. Die Antragsteller droht damit, die Nachfestsetzung von 5 EUR Auslagenpauschale zu beantragen. Hatte das schon mal jemand?

  • Ich verstehe nicht, wie das

    Diese 15 EUR sind allerdings höher als die 20 %, aber eben auch niedriger als 20,00 EUR.

    mit dem

    Zitat

    Die Antragsteller droht damit, die Nachfestsetzung von 5 EUR Auslagenpauschale zu beantragen. Hatte das schon mal jemand?

    zusammengehen soll :gruebel:.

    Verlangen kann der ASt 20 % der Gebühren, maximal 20 EUR. Wenn schon die beantragten 15 EUR diesen Prozentsatz übersteigen (also wohl sehr geringe Gebühren im Raum stehen), dann dürfte die Erinnerung insoweit ja begründet sein. Wieso man dann aber auf die Idee kommt, 5 EUR nachfestsetzen zu lassen, erschließt sich mir nicht, schließlich ändert sich ja die Höhe der Gebühren nicht...:confused:

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • :daumenrau


  • Weil man nicht nachdenkt, sondern einfach aus der Hüfte schießt? Nach dem Motto "geschossen werden muss immer, und wenn es noch so falsch ist".

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Das ist wie mit der Auslagenpauschale in der Schadenersatzklage. Da gibt´s teilweise seitenweise (!) Ausführungen zu der Frage, warum nur 25,00 € statt 30,00 € (bzw. umgekehrt - je nachdem, welche Partei vertreten wird) zuzusprechen sind.

    Mit der "copy+paste"-Technologie von heute mag das ja kein Aufwand mehr sein; dennoch antworte ich auf solches Geschwafel nicht mehr, und lass den Richter machen. Der hatte ja schon genug zu lesen ...

    Mich würde interessieren, wie viel in diesem Fall 20 % sind? Wahrscheinlich ist der Unterschied zu den tatsächlich festzusetzenden Auslagen das Papier nicht wert, das hin- und hergeschrieben werden muss - geschweige denn den Aufwand.

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