Hallo Zusammen,
der Betreute befindet sich seit 18.3.16 im Heim.
Außer einem Wohnhaus hat er kein nennenswertes Vermögen (Girokonto ca1.200 €). Zwischenzeitlichsind 12.000 € Heimkosten aufgelaufen.
Am 8.7.16 hat der Betreuer einen Makler mit dem Verkauf des Hauses beauftragt.
Der Bezirk hat die Darlehnsweise Übernahme der Heimkosten am 15.9.16 mit der Begründung abgelehnt, dass die Verkaufsbemühungen über einen längeren Zeitraum nachgewiesen werden müssen. 2 Monate reichen für eine Darlehensweise Übernahme der Heimkosten nicht aus.
Ob schon Interessenten vorhanden sind, hat der Betreuer bisher nicht mitgeteilt.
Der Betreuer möchte nun:
1.Eine Forderungsabtretung (Erlös aus dem Verkauf des Hauses) an das Heim vereinbaren.
Dies erscheint mir grundsätzlich möglich, da die Entstehung der Forderung zum Zeitpunkt der Abtretung möglich erscheint und bestimmbar („nicht beglichene Heimkosten für Betreuten im Pflegeheim X seitdessen Einzug am 18.3.16“) ist.
2.Die Forderung des Heims mit einer Grundschuld im Grundbuch absichern
3.Das Haus entrümpeln lassen und die hierfüranfallenden Kosten auch mit einer Grundschuld im Grundbuch abzusichern.
Hierfür beantragt er die gerichtliche Genehmigungen.
Ich hätte Bedenken, die jeweiligen Gläubiger im Grundbucheintragen zu lassen, da der Betreute die Kosten für Notar und Grundbuch evtl. auch nicht bedienen kann. Außerdem müsste bei einem Hausverkauf jeder eingetragene Gläubiger der Löschung seiner Grundschuld zustimmen.
Die Finanzierung der bisherigen Heimkosten durch die Aufnahme eines Bankdarlehens scheidet nach Meinung des Betreuers aus, da der Betreute keinen ausreichenden Kapitaldiensterbringen kann.
Wie seht Ihr die Sache?
Seht ihr ein Verschulden des Betreuers, da der Betreute am18.3.16 ins Heim gebracht wurde und der Makler erst am 8.7.16 beauftragt wurde?