versehentliche Rötung einer Dienstbarkeit

  • Hier wurde versehentlich eine Dienstbarkeit gerötet die hätte nicht gerötet werden dürfen da nur ein Teil des belasteten Grundstücks übertragen wurde. In der veränderungsspalte in Abt. II ist der Übertragungsvermerk bzgl. des übertragenen Flurstücks eingetragen (kein Löschvermerk). Kann die Dienstbarkeit von Amts wegen wieder eingetragen werden ?

  • Ein "Wiedereintragen" ist nicht geboten, da die Rötung keine Löschung bewirkt. Das Recht ist nicht gelöscht und nicht erloschen. Man muss also "nur" die Rötung als falsch kennzeichnen (was mit SolumStar aber nicht ganz einfach ist).

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich habe in einem ähnlichen Fall in der Veränderungsspalte bei einem Recht mal vermerkt: "Die Rötung betrifft nur den Übertragungsgegenstand gemäß Übertragungsvermerk vom... , im übrigen ist sie gegenstandslos.

  • Ach was waren das noch für herrliche Zeiten, als man nach versehentlicher Rötung die roten Striche einfach mit schwarzen Kreuzchen versehen (= durchkreuzen) und die Rötung auf diese Weise auch für jedermann ersichtlich "rückgängig" machen konnte.

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