Teilungsversteigerung; mehrere Antragsteller; Anordnungsgebühr

  • Hallo liebe Leut,
    ich steh auf dem Schlauch!
    Folgende Konstellation:
    Grundbesitz; 3 Miteigentümer in Erbengemeinschaft
    2 der beiden Miteigentümer haben sich gern und gemeinsam einen RA beauftragt, ein Teilungsversteigerungsverfahren einzuleiten.
    Der RA stellt für beide einen Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung

    Ich bin gewillt dem Antrag zu entsprechen:)

    Jetzt sind ja die beiden Antragsteller jeweils einander auch Antragsgegner (oder?)

    Letztlich ordne ich die Versteigerung für jeden der beiden für sich genommen an.

    Fällt die KV GKG 2210 jetzt einmal, oder zweimal an?

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.


  • Jetzt sind ja die beiden Antragsteller jeweils einander auch Antragsgegner (oder?)


    Im Prinzip ja.


    Letztlich ordne ich die Versteigerung für jeden der beiden für sich genommen an.


    Im Prinzip ja.

    Aber:
    In solchen Fällen hab ich im Beschlusstenor beide als Antragsteller bezeichnet und nur den dritten als Antragsgegner.
    Erst nach einem Beitrittsbeschluss hab ich die Parteibezeichnung im Tenor für allgemeingültige Beschlüsse (z.B. VKW) in "Antragsteller und Antragsgegner" geändert.

    Fällt die KV GKG 2210 jetzt einmal, oder zweimal an?


    Einmal, da nur ein Anordnungsbeschluss.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Stöber, Rn. 6.5 zu § 180
    Vorbemerkung 2.2 KV-GKG


    Das ist die Kurzfassung für Schreibfaule ;):D:daumenrau
    Aber beruhigend, wenn man das, was man so im Kopf hat, dann tatsächlich bestätigt findet ... ;)

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • q.e.d.
    1.) ich bin blind und blöd
    2.) ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung
    3.) ihr seid super!

    vielen Dank:)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!