Wenn von dem Grundstück der BGB-Gesellschaft eine Teilfläche ohne Eigentumswechsel abgeschrieben werden soll und in Abt.II Nacherben- und TV-Vermerke eingetragen sind (eingetragen Juli 2006), muss ich diese mit in das neu anzulegende Grundbuch übernehmen oder interessieren mich diese nicht ?
Wahrscheinlich schon mehrfach besprochen, aber danke für die Hilfe.
Einen schönen Abend
Toptip