BGB-Gesellschaft, TV und Nacherbenvermerk

  • Wenn von dem Grundstück der BGB-Gesellschaft eine Teilfläche ohne Eigentumswechsel abgeschrieben werden soll und in Abt.II Nacherben- und TV-Vermerke eingetragen sind (eingetragen Juli 2006), muss ich diese mit in das neu anzulegende Grundbuch übernehmen oder interessieren mich diese nicht ?

    Wahrscheinlich schon mehrfach besprochen, aber danke für die Hilfe.

    Einen schönen Abend
    Toptip

  • Die Eintragung der Nacherben- und TV-Vemerke im Hinblick auf die nach einem GbR-Gesellschafter eingetretene Erbfolge war schon im Jahr 2006 objektiv nicht mehr zulässig, weil die Nacherbfolge und die TV weder die GbR in ihrer Verfügungsbefugnis noch die Erben in ihrem Vertretungsrecht im Hinblick auf die GbR beschränken.

    Hierzu auch OLG München FGPrax 2015, 58 m. abl. Anm. Bestelmeyer, wo die Problematik jeweils ausführlich dargestellt ist.

    Inzwischen hat der BGH mit Beschl. v. 20.05.2016, Az. V ZB 142/15, entschieden, dass die Eintragung von Gesellschafter-Verfügungsbeschränkungen im Grundbuch der Eigentümer-GbR nicht mehr in Betracht kommt und damit liegt nunmehr die höchstrichterliche Klärung dieser Frage vor, die das OLG München noch vermisst hatte.

    Das Problem liegt im vorliegenden Fall somit nicht darin, ob man die besagten Vermerke beachten, sondern ob man sie von Amts wegen löschen muss.

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