Bestattungskosten - Sterbegeldversicherung

  • Hallo zusammen.

    Ich bin gerade etwas verunsichert. Und zwar habe ich einen Erbschein erteilt und die Antragstellern reicht jetzt den Wertermittlungsbogen ein. Es gab eine Sterbegeldversicherung i.H.v. 5.000,00 €. Bestattungskosten sind i.H.v. 4.000,00 € angefallen. Dass man diese Verbindlichkeiten nicht vom Nachlasswert abziehen kann ist klar. Aber rechne ich die 5.000,00 €, die ja zweckgebunden sind, dem Nachlasswert hinzu? Oder vielleicht nur die Differenz von 1.000,00 €? Danke schon mal für eure Hilfe.

  • Oft wird die Leistung aus der Sterbegeldversicherung schon beim Versicherungsabschluss an den Bestatter abgetreten.

    Dann würde ich sagen, die Versicherung fällt nicht in den Nachlass, weil der Erbe zu keinem Zeit über das Geld verfügen konnte.

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