Hallo zusammen,
meine SE kam zu mir mit folgendem Fall:
VB wurde bereits vom Mahngericht erlassen dann Einspruch-Abgabe ans Prozessgericht...nach der einleitenden Vfg wurde das Verfahren gem. §240 wg Inso unterbrochen...nun kommt der Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren des VB...wir sind zuständig das haben wir geprüft...nun stellt sich die Frage ob man auch bei §240 und nach erfolgtem Einspruch gg den VB ne weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilen kann,da wohl auch noch ne Rechtsnachfolge dranhängt...da wir weder in den Kommentaren noch bei den Kollegen von verschiedenen Abteilungen weiterkommen würden wir gerne wissen wie ihr so etwas vielleicht machen würdet...1000Dank schon einmal...