Hallo,
hab ein Testament eröffnet und wollte es eben den Beteiligten bekanntgeben. Einer der Miterben rief an und teilte bereits mit, dass kurz nach der Erblasserin eine Miterbin verstorben ist. Die Miterbin war Schweizerin mit letztem Aufenthalt in der Schweiz. Ihre deutschen Kinder haben als „nächste Erben“ die Erbschaft in der Schweiz ausgeschlagen; der Ehegatte war bereits verstorben. Da das Schweizer Recht nun von einer überschuldeten Erbschaft ausgeht, werden ja nicht die entfernteren Verwandten berufen, sondern der Nachlass konkursamtlich liquidiert. Da nun aber nicht ausreichend Masse vorhanden war, hat man „Umgang vom Konkursverfahren“ genommen (wohl so ne Abweisung mangels Masse). Wer nun die Erben sind, kann mir das zuständige Erbschaftsamt nicht sagen bzw. die Mitarbeiterin meinte es gibt einfach keine Erben. Das Fiskuserbrecht könne man hier auch nicht feststellen, da es ja Verwandte gebe. Sofern nach der konkursamtlichen Liquidation ein Überschuss vorhanden gewesen wäre, hätte man den Überschuss trotz Ausschlagung an die Kinder ausbezahlt. Einen Erbnachweis kann man den Kindern jedoch nicht erteilen, dass diese nicht Erben geworden sind.
Hab jetzt das Problem, dass ich nicht weiß, wem ich die eröffnete Verfügung bekanntgebe und der TV (einer der Miterben), weiß nun auch nicht, wie er sich diesbezüglich verhalten soll?
Hat jemand ne Idee?
LG