WEG und § 3 Abs. 4 GBO

  • Folgender Fall:
    Grundbuch, BV

    1. Grdst. 1

    2 zu 1. 1/2-MEA an Grundstück 2

    An Grdst. 1 wird WE gebildet: 60/100 MEA... und 40/100 MEA...
    In der Teilungserklärung ist BV 2 nicht erwähnt.
    In einem auch beigefügten Kaufvertrag ist erklärt, dass der Erwerber des WE 60/100 vom Grundstück 2 zu 1 einen 1/4 MEA erwirbt.

    Wenn ich jetzt die beiden Wohnungsgrundbücher anlege, könnte ich dann das Grundstück 2 zu 1 jeweils übernehmen und als
    2 zu 1 1/4-MEA an Grundstück 2 eintragen?

  • Ja, das würde ich so machen.
    Das dienende Grundstück muss den WE zugebucht werden (wenn die 3er Buchung nicht insgesamt aufgehoben wird).
    Die Zubuchung erfolgt unabhängig von den Miteigentumsanteilen der jeweiligen WE und kann daher auch zu je 1/4 eingetragen werden.

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