Folgender Fall:
Grundbuch, BV
1. Grdst. 1
2 zu 1. 1/2-MEA an Grundstück 2
An Grdst. 1 wird WE gebildet: 60/100 MEA... und 40/100 MEA...
In der Teilungserklärung ist BV 2 nicht erwähnt.
In einem auch beigefügten Kaufvertrag ist erklärt, dass der Erwerber des WE 60/100 vom Grundstück 2 zu 1 einen 1/4 MEA erwirbt.
Wenn ich jetzt die beiden Wohnungsgrundbücher anlege, könnte ich dann das Grundstück 2 zu 1 jeweils übernehmen und als
2 zu 1 1/4-MEA an Grundstück 2 eintragen?