Guten Abend,
ich habe hier folgendes Anliegen:
Ein zu Betreuender ist verstorben. Eine Abschlussrechnungslegung an das Betreuungsgericht ist erfolgt und die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Nun wollen alle 3 völlig zerstrittenen Erben von mir die Unterlagen haben. Wem muss ich diese nun aushändigen? Darf ich mir da einen aussuchen oder wie muss da verfahren werden? Es handelt sich um 5 dicke Aktenordner.
Desweiteren stellt sich für mich die Frage, unabhängig von diesem Fall, wie die Aufbewahrungspflicht nach Beendigung einer Betreuung und die Herausgabepflicht der Unterlagen an Erben / ehemaligen zu Betreuenden, miteinander konform gehen sollen. Wenn ich verpflichtet bin Unterlagen herauszugeben, wie soll ich diese dann aufbewaren????
Habe da leider im Netz keine Lösung gefunden.