Kosten Beschwerde bzw. helfe ich nicht ab..

  • Hallo zusammen,
    bitte helft mir bei folgender Frage mal kurz aufs Wissensfahrrad. :confused:

    Folgender Fall Gericht bzw. Richter erlässt Urteil über Höhe der Kosten. Nun erwidert eine der Partein mit mehrseitiger Beschwerde über Höhe der Kosten. Das Gericht schreibt...helfe ich der Beschwerde von ......Blatt...der Akten , aus den weiterhin zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses vom ....., Blatt....der Akten, nicht ab.

    Unterschrift Richter

    Nun bin ich derjenige der gern diese Kosten bezahlt bekommen hätte, was passiert denn nun?

    Meine erste Anfrage hier seit Jahren meiner Mitlesemitgliedschaft. Vielleicht kann mir jemand helfen.

    LG
    Hage

  • Mir ist zwar der Sachverhalt nicht vollständig klar, aber hier hat der Entscheider anscheinend die Pflicht, seine Entscheidung zu überprüfen. Kommt er zu dem Ergebnis, er möchte sie ändern, erlässt er einen entsprechenden Beschluss. Hält er seinen Beschluss - wie in deinem Fall - weiterhin für zutreffend, hilft er nicht ab und legt die Beschwerde der nächsten Instanz zur Entscheidung vor. Du kannst davon ausgehen, dass die zuständige Beschwerdeinstanz nun eine Entscheidung über die Beschwerde trifft. Du musst erst einmal nichts machen, nur abwarten. Evtl. wirst du noch zur Stellungnahme aufgefordert.

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