Pfändung Versteigerungserlös

  • Hallo,

    es liegt eine Teilungsversteigerung vor. Die Ex-Frau betreibt die Versteigerung gegen den Ex-Mann als hälftigen Eigentümer (ideeller 1/2 Anteil). Die Frau hat den Anteil selbst ersteigert.

    Am Freitag ist der Verteilungstermin. Betrag ist schon bei Gericht eingegangen. Die Ex-Frau betreibt die Versteigerung aus Rang III 3. aufgrund einer Zwangssicherungshypothek gegen den Mann. Das heißt, dass unser Mdt. als Mann aufgrund der Sicherungshypothek nichts ausbezahlt bekommt, sondern die Frau.

    Unser Mdt. hat gegen die Frau einen Unterhaltstitel erwirkt (seit 28.10.2016). Wir möchten aus dem Unterhaltstitel den Auszahlungsanspruch der Ehefrau (aus der Sicherungshypothek) pfänden.

    Wer ist hier der Drittschuldner? Das Gericht? Die Frau als Ersteherin? Kann sie denn Schuldnerin und Drittschuldnerin sein?

    Danke vorab.

    Liane

  • Du bringst da einiges Durcheinander, stelle bitte mal den SV klar:
    Aus einem Grundpfandrecht kann man keine Teilungsversteigerung betreiben.
    Bei einer Teilungsversteigerung kann man keinen Anteil ersteigern (kleines Antragsrecht mal ausgenommen).
    Die Frau bekommt nur das, was ihr an dieser Rangstelle zusteht. Grundbuchinhalt und § 10 ZVG beachten.
    Es gibt auch drittschuldnerlose Pfändungen. Die werden wirksam mit Zustellung an den Schuldner. Im Stöber Forderungspfändung ist das schön beschrieben.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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