Hallo,
Mdt. legt mir einen Pfüb gegen sich als Schuldner vor. Darin hat der Gläubiger einen Arbeitgeber benannt, bei dem er nie tätig war. Der Gläubiger hat auf Verdacht die Pfändung ausgebracht.
Liege ich richtig, wenn wir gegen den Pfüb sofortige Beschwerde einlegen, da die Kosten dieser ZV-Maßnahme nicht erstattungsfähig sind?
Danke vorab.
Liane