falsche Drittschuldner im Pfüb

  • Hallo,

    Mdt. legt mir einen Pfüb gegen sich als Schuldner vor. Darin hat der Gläubiger einen Arbeitgeber benannt, bei dem er nie tätig war. Der Gläubiger hat auf Verdacht die Pfändung ausgebracht.

    Liege ich richtig, wenn wir gegen den Pfüb sofortige Beschwerde einlegen, da die Kosten dieser ZV-Maßnahme nicht erstattungsfähig sind?

    Danke vorab.

    Liane

  • Warum sollen die Kosten nicht notwendig und daher erstattungsfähig sein? War dem Gläubiger bereits zum Zeitpunkt des Antrages bereits bekannt, dass der Schuldner nicht mehr beim Drittschuldner arbeitet? Ansonsten sehe ich keine Gründe, gemäß § 788 Abs. 4 ZPO von den Grundsätzen der §§ 788 Abs. 1, 91 ZPO abzuweichen.

  • Liege ich richtig, wenn wir gegen den Pfüb sofortige Beschwerde einlegen, da die Kosten dieser ZV-Maßnahme nicht erstattungsfähig sind?

    Aussichtslos. Der PfÜb wurde ordnungsgemäß erlassen und zugestellt. #

    Dass er ins Leere gehen könnte ist kein Beschwerdegrund.

    Im Übrigen wie RATlos. Der Mandant sollte evtl. mal erwägen die Forderung zu bezahlen.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Hallo,

    Mdt. legt mir einen Pfüb gegen sich als Schuldner vor. Darin hat der Gläubiger einen Arbeitgeber benannt, bei dem er nie tätig war. Der Gläubiger hat auf Verdacht die Pfändung ausgebracht.

    Liege ich richtig, wenn wir gegen den Pfüb sofortige Beschwerde einlegen, da die Kosten dieser ZV-Maßnahme nicht erstattungsfähig sind?

    Danke vorab.

    Liane


    Beschwerde 793 nein.
    766, Erinnerung, denkbar, aber aussichtslos: kein RS-Bedürfnis, da Pfändung ins Leere.
    788 IV denkbar, aber liegt es tatsächlich nahe, dass sich der Gläubiger den AG aus 5.000.000 möglichen glücksgegooglet hat - wahllos, aus reiner Schikane und Gebührenschinderei ...

  • Laut #1 war der Schuldner NIE bei dem Arbeitgeber beschäftigt. Da sollte es leicht sein, § 788 zu verneinen.
    (Es sei denn, der Schuldner hat warum auch immer in der Vermögensauskunft seinen Arbeitgeber so angegeben...es ist unglaublich, was Schuldner in einer eV als Arbeitgeber angeben. Regelmäßig nur die sprachgebräuliche Kurzform ohne jeden Rechtsformzusatz (oder glaubt hier irgendjemand, dass "Meyer Milch" so im Handelsregister eingetragen ist??) . Und viele kennen auch nicht die Anschrift...warum auch, sie wissen ja, wie sie jeden Tag zu fahren haben...)

    Dann besteht ja auch noch die Möglichkeit, dass der Gläubiger versehentlich den falschen genommen hat, ev den aus der vorherigen Akte eines anderen Schuldners, gegen den er vollstreckt, oder oder oder...

    So oder so, keine Beschwerde oä gegen den PÜ, völlig überflüssig, da dieser ins Leere geht.

    ZV-Maßnahmen lassen sich sehr einfach vermeiden, indem man einfach mal seine Verpflichtungen erfüllt an statt 3x im Jahr in Urlaub zu fahren.

    Und wenn ich mir etwas nicht leisten kann, muss ich es halt auch einfach mal im Geschäft oder im Internet stehen lassen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Bei Arbeitgebern ist es relativ unwahrscheinlich, dass der Gl in´s Blaue hinein gepfändet hat. Liegen Anhaltspunkte vor, sind es notwendige Kosten. Das Rechtsmittel gegen den PfÜB selbst ist dazu ein untaugliches Mittel.


  • ... an statt 3x im Jahr in Urlaub zu fahren.

    Und wenn ich mir etwas nicht leisten kann, muss ich es halt auch einfach mal im Geschäft oder im Internet stehen lassen.

    Das kann ich der Fragestellung nicht entnehmen.

  • War mir bewusst. Es ging aber irgendwo auch um die Frage, unnötige Kosten zu vermeiden und Kostentragungspflicht. Das wäre das einfachste (jetzt wohl zu spät, aber für die Zukunft.)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)


  • ... an statt 3x im Jahr in Urlaub zu fahren.

    Und wenn ich mir etwas nicht leisten kann, muss ich es halt auch einfach mal im Geschäft oder im Internet stehen lassen.

    Das kann ich der Fragestellung nicht entnehmen.

    Ja, Frage wurde beantwortet.
    Für weitere Spekulationen fehlt es am SV, aber diesbzgl. kann ja die TE nun gleichwohl beitragsgerüstet beim Mandanten zielführend nacherörtern.

  • Ich wollte mit meiner Bemerkung (lediglich) kundtun, dass ich eine solche Aussage wie


    ZV-Maßnahmen lassen sich sehr einfach vermeiden, indem man einfach mal seine Verpflichtungen erfüllt an statt 3x im Jahr in Urlaub zu fahren.

    Und wenn ich mir etwas nicht leisten kann, muss ich es halt auch einfach mal im Geschäft oder im Internet stehen lassen.

    ohne Anknüpfungspunkte im Sachverhalt in einem öffentlich zugänglichen Forum unglücklich finde.

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