Ich mache gerade Urlaubsvertretung in Familiensachen. Die Kollegin hat den Gegenstandswert gem. § 46 FamGKG i.V.m. 18, 19 KostO auf den Wert festgesetzt, welcher dem Wert des auf den Minderjährigen entfallenden 1/4-Grundstücksteil entspricht (Genehmigung Grundstücksverkauf). Die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen wendet ein, dass diverse Kosten (Grundsteuer usw.) sowie die Verfahrenskosten (Notar, Pflegerkosten) den Gegenstandswert mindern. Ich habe hierzu nichts gefunden und gehe davon aus, dass der festgesetzte Wert korrekt ist. Trotzdem möchte ich sicher sein: Gibt es irgendwelche Kosten, welche den Gegenstandswert schmälern könnten?
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