Vater des Erblassers unbekannt

  • Hallo,
    ich habe einen ledigen kinderlosen Erblasser, dessen Vater unbekannt ist.
    Die Mutter lebt noch, ist aber dement.
    Aus der GU des Erblassers mit Randvermerken ist kein Vater registriert. Ich habe keine zuverlässigen Angehörigen, die Angaben machen können.
    Wie finde ich den Vater???

  • Wenn alle Anfragen keinen rechtlichen Vater ergeben, dann erbt die Mutter allein.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • §§ 1925, 1930 BGB - Wenn's keinen Vater im Rechtssinne gibt, bleibt ja wohl nur die Mutter (ersatzweise deren Abkömmlinge) übrig.

    :daumenrau

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Hat jemand Unterhalt bezahlt? Sog. Zahlvater. Sind in der Regel beim Geburtseintrag nicht vermerkt.

    Gab es nach der Geburt eine Amtspflegschaft? Gibt es ggf. die Akten des Familiengerichts bzw. die Akten des Jugendamts noch?

    Geht es um die Erteilung eines Erbscheins?

    Ansonsten ggf. Nachlasspflegschaft, je nachdem um was es geht und ihr in Bezug auf die rechtliche Vaterschaft nicht weiterkommt. Abwickeln kann ggf. auch der Nachlasspfleger und im Falle der Erteilung eines Mindestteilerbscheins ggf. auch auseinandersetzen.

  • Wenn es keinen rechtlichen Vater gibt, erbt die Mutter allein!
    Da ist kein Raum für eine Nachlasspflegschaft. Natürlich muss man vorher ermitteln. Gibt es aber keinerlei Ergebnisse, dann wird ein Alleinerbschein für die Mutter erteilt.
    Ein Mindestteilerbschein ist in diesem Fall ebenfalls nicht angezeigt.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Es gibt keinerlei Unterlagen. Auch nicht beim Jugendamt und/oder Familiengericht.
    Wenn die Mutter nun einen Alleinerbschein beantragt, muss dann noch eine öffentl. Aufforderung folgen?
    Grundbesitz und geringes Geldvermögen ist vorhanden.
    Danke für die Antworten.

  • Es gibt keinerlei Unterlagen. Auch nicht beim Jugendamt und/oder Familiengericht.
    Wenn die Mutter nun einen Alleinerbschein beantragt, muss dann noch eine öffentl. Aufforderung folgen?
    Grundbesitz und geringes Geldvermögen ist vorhanden.
    Danke für die Antworten.

    Das kannst du machen, um ganz sicher zu gehen. Wenn Grundstück etc. vorhanden sind, ist es wohl auch angezeigt.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Es gibt keinerlei Unterlagen. Auch nicht beim Jugendamt und/oder Familiengericht.
    Wenn die Mutter nun einen Alleinerbschein beantragt, muss dann noch eine öffentl. Aufforderung folgen?
    Grundbesitz und geringes Geldvermögen ist vorhanden.
    Danke für die Antworten.

    Die Aussage, dass es "keinerlei Unterlagen" gibt, erscheint mir doch sehr zweifelhaft. Hier muss man etwas tiefer schürfen, zumal es bei nichtehelichen Kindern ein Amtspflegschaftsverfahren gegeben haben muss. Ggf. sind die Register des seinerzeit zuständigen Vormundschaftsgerichts heranzuziehen.

    Auch eine Einsicht in die (wann ausgestellte?) Geburtsurkunde ist nicht ausreichend. Hier muss man beim Geburtsstandesamt nachforschen.

  • Es kommt darauf an, wann der Erblasser geboren wurde.
    Evtl. sind die Unterlagen bereits nicht mehr existent.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Die Standesamtsunterlagen sind noch existent (ggf. im Archiv). Und ewaige beurkundete Vaterschaftsanerkennungen und/oder Unterhaltsverpflichtungen waren ebenfalls dauernd aufzubewahren (ggf. im Archiv). Nur weil man auf die Schnelle nichts findet - wie sollte man auch? -, braucht man noch lange nicht die Flinte ins Korn zu werfen. Zunächst müssen alle denkbaren Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

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