• ich steh hier irgendwie auf dem Schlauch. Ist auch erst meine 2. Zwangsverwaltung.

    Es wird Zwangsverwaltung für ein Grundstück aus einer Grundschuld III/1 beantragt für den dingliche Anspruch in Höhe des Kapitalbetrages von 160.000,00 EUR ohne dingliche Zinsen sowie Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung.

    Ist dies möglich? Die Zwangsverwaltung soll doch wenn laufende wiederkehrende Leistungen bedienen. Wenn diese aber ausdrücklich ohne Zinsen beantragt wird, habe ich dann nur einen Sicherungszweck? Wie sieht dann der Teilungsplan für diesen Gläubiger aus?

  • Achtung, Denkfehler! Es wird lediglich aktiv betrieben wegen Kapital, aber der Teilungsplan richtet sich wie immer nach Rangstatus und Anmeldungen, d.h. es werden zunächst v.A.w. die dinglichen Zinsen bedient. bei eine Zwangsversteigerung kämst Du ja wahrscheinlich auch nicht auf die Idee die Zinsen wegzulassen, nur weil nur wegen des Kapitals aktiv betrieben wird. :)

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