Gericht: BGH Entscheidungsdatum 06.07.2016 Aktenzeichen: XII ZB 493/14 FamRZ 2016,1759-1761 § 9 VBVG |
Titelzeile § 9 VBVG: Kein Dauervergütungsantrag für die Zukunft Vorinstanz zu XII ZB 493/14, AmtsG Bad Doberan v. 17.7.2013 - 3 XVII 103/08zu XII ZB 493/14, LG Rostock v. 13.8.2014 - 3 T 196/13 (1) Leitsatz 1. Ein in die Zukunft gerichteter Dauervergütungsantrag des Betreuers ist unzulässig. 2. Zum Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung. |
Wer kommt denn auf den Gedanken, einen Dauervergütungsantrag zu stellen und als Gericht einem solchen Antrag dann auch noch stattzugeben?