Antrag auf Dauervergütung

  • Gericht: BGH
    Entscheidungsdatum 06.07.2016
    Aktenzeichen: XII ZB 493/14

    FamRZ 2016,1759-1761
    § 9 VBVG
    Titelzeile
    § 9 VBVG: Kein Dauervergütungsantrag für die Zukunft

    Vorinstanz
    zu XII ZB 493/14, AmtsG Bad Doberan v. 17.7.2013 - 3 XVII 103/08zu XII ZB 493/14, LG Rostock v. 13.8.2014 - 3 T 196/13 (1)

    Leitsatz
    1. Ein in die Zukunft gerichteter Dauervergütungsantrag des Betreuers ist unzulässig.
    2. Zum Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung.

    Wer kommt denn auf den Gedanken, einen Dauervergütungsantrag zu stellen und als Gericht einem solchen Antrag dann auch noch stattzugeben?


  • Das habe ich schon in einigen (übernommenen) Akten gesehen und die kamen jeweils nicht von Gerichten aus Mecklenburg-Vorpommern.

  • Kommt faktisch nicht mehr vor, evtl. dass noch der ein oder andere Altauftrag rumschwirrt.

    War aber ganz praktisch, man musste nur bei Beendigung der Betreuung aufpassen und ggf. zurückfordern.

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