Hi!
Ein Bürger wendet sich mit einer (Dienstaufsichts-)Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde. Noch vor der Mitteilung über das Ergebnis der Überprüfung aufgrund der Beschwerde wird der Bürger unter Betreuung gestellt (Aufgabenkreis: Vertretung in Behördenangelegenheiten. Betreuer vertritt insoweit gerichtlich und außergerichtlich). Wem muss die Aufsichtsbehörde jetzt antworten: Dem Bürger, weil es sich ja nicht um Schreiben mit rechtlicher Wirkung handelt, oder dem Betreuer, der ja wahrscheinlich nix von der Beschwerde weiß, weil auch die Beschwerde eine "Behördenangelegenheit" ist?
Darf die Aufsichtsbehörde, weil sie es für sinnvoll hält, in jedem Fall den Bürger anschreiben, oder muss das jetzt alles über den Betreuer laufen? Der Betreuer hat bei der Behörde, über die sich hier beschwert wurde, bereits als Betreuer ausgewiesen.
Habt Ihr eine Meinung hierzu?
Gruß
Exec