Guten Morgen zusammen.
Mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Nachverpfändung/Pfanderstreckung betr. die bisher an einem Erbbaurecht bestellten beiden Grundschulden zugunsten des nunmehrigen Erbbaugrundstücks vor. Das Erbbaurecht soll aufgehoben und das Erbbaugrundbuch geschlossen werden.
Soweit, so gut.
Doch ist als Gläubigerin der beiden Grundschulden noch eine "alte" Firmenbezeichnung eingetragen. Die damalige Gläubigerin hat Ihre Geschäftsbereiche aufgrund div. Umwandlungen/Spaltungen (i.S.d. UmwG) "verteilt", weswegen nun "amtsbekannt" jedenfalls diese Eintragung der damaligen Gläubigerbezeichnung das Grundbuch m.E. unrichtig machen würde.
Meines Erachtens stellen sich folgende Lösungswege dar:
a) Ergänzung der vorgelegten Bewilligung um die korrekte Gläubigerbezeichnung? Wenn ja, dann nebst notarieller Bescheinigung betr. den Werdegang der richtigen Gläubigerbezeichnung?
b) Eintragung der richtigen Gläubigerbezeichnung ohne Ergänzung der Bewilligung und durch "amtsbekannte" Kenntnis bzw. eigene Recherche?
Wie würdet Ihr denn verfahren bzw. liegen euch irgendwelche Entscheidungen zu diesem Sachverhalt vor?
Besten Dank bereits an dieser Stelle.