Hallo
die Betreuerin war die Tochter und zum Aufgabenkreis gehörte die Vermögenssorge. Jetzt ist der Betroffene verstorben und sie musste eine Schlussrechnung einreichen, da die Miterben nicht auf eine Schlussrechnung verzichtet haben. Die Betreuerin musste nur von Sep 20xx bis Okt 20xx die Schlussrechnungslegung einreichen, da ab Nov 20xx die Betreuerin von ihrem Vater eine Kontovollmacht bekommen hat. Aus diesem Grunde habe ich für den Zeitraum ab Nov 20xx keine Schlussrechnung verlangt, da m.E. die Kontovollmacht der Betreuung vorgeht.
Die Betreuerin hat jedoch für den gesamten Zeitraum eine Rechnungslegung eingereicht. Ich habe lediglich den Zeitraum von Sep 20xx bis Okt 20xx aus o.g. Gründen geprüft, hierbei ergaben sich keine Beanstandungen.
Ich habe dann den Miterben die gesamte Rechnungslegung übersandt zusammen mit einer Entlastungserklärung und gebeten, sofern keine Einwände bestehen, die Schlussrechnung anzuerkennen und der Betreuerin und dem Betreuungsgericht Entlastung zu erteilen. Ein Miterbe hat nun die Erklärung zurückgesandt mit dem Vermerk, dass er die Schlussrechnung nicht anerkenne und Einwände habe.
Muss mich dies überhaupt interessieren? Die Schlussrechnung habe ich geprüft und es ergaben sich keine Beanstandungen. Daher bräuchte ich grundsätzlich ja auch keine Entlastungserklärung der Erben, wenn diese das nicht wollen. Ist das nicht jetzt eine Sache zwischen den Erben und der Betreuerin?