Eigenurkunde bei vergessener Bewilligung

  • Hallo :)

    Ich hab folgendes Problem:

    Es soll eine Dienstbarkeit eingetragen werden. In der Urkunde fehlt jedoch der Passus "Die Parteien bewilligen und beantragten [...]". Der Notar hat dann eine Eigenurkunde angefertigt, in der die vorgenannte Urkunde um eben diesen Passus ergänzt wird. Die Eigenurkunde wurde von den Beteiligten nicht unterzeichnet.

    Der Notar hat eine Durchführungsvollmacht. Die ihn ermächtigt, die Parteien bei der Durchführung des Vertrages und im Grundbuchverfahren uneingeschränkt zu
    vertreten, alle Anträge vor Gericht und Behörden zu stellen, Bewilligungen und Anträge zu ändern und zurückzunehmen [...].

    Reicht diese Vollmacht aus, um die Eigenurkunde zu erstellen und die o.g. Urkunde um den nötigen Passus zu ergänzen und dann die Dienstbarkeit zu beantragen?

    Grüße

  • Eine Vollmacht zur "uneingeschränkten Vertretung im Grundbuchverfahren" dürfte ausreichen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hallo, habe auch nochmal eine Frage zur Eigenurkunde:

    Bei mir wurde der Belastungsgegenstand nicht ausreichend bezeichnet. Nun reicht der Notar eine entsprechende Eigenurkunde ein. Wie formuliert man dann die Eintragungsgrundlage? Hab ja keine UR-Nr. oder so... (wahrscheinlich ziemlich doofe Frage, aber hatte so etwas in meiner kurzen Zeit bisher nicht)

    Danke im Voraus!

  • "...gemäß Bewilligung vom 00.00.0000 -URNr. 00/0000- nebst notarieller Eigenurkunde vom 00.00.0000 -Notar XY in Z- eingetragen am ..."

  • Grundsätzlich wie Kai In diesem Fall ist die Erwähnung der Eigenurkunde jedoch überflüssig. Der Belastungsgegenstand ergibt sich aus dem Grundbuch selbst. Die Bezugnahme erfolgt lediglich wegen des genauen Inhalts eines Rechts.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!