Hallo,
eine Tochter will für ihre Mutter aufgrund einer notariellen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht eine Erbausschlagung erklären. Das dürfte ja an sich kein Problem sein. Als erster ist der Ehemann als Vollmachtnehmer eingesetzt, der verstorben ist. Brauche ich dann einen Nachweis über seinen Tod? Und muss die Tochter mir nachweisen, dass die Mutter nicht mehr selbst handeln kann?
Brauche ich die Vollmacht im Original? Der Tochter liegt nur eine beglaubigte Abschrift vor.
Danke schon mal für eure Hilfe!!