Hallo,
es gibt in einer Verfahrensakte bei uns am Gericht folgendes Problem.
Der Schuldner hat in der Wohlverhaltensphase freiwillige Zahlungen auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.100,00 € auf das Anderkonto des Treuhänders geleistet.
Im letzten Jahr sind dann noch pfändbare Beträge in Höhe von 900,00 € auf das Konto eingegangen.
Die Verfahrenskoste betragen insgesamt 1.600,00 €.
Wir diskutieren jetzt, ob der Differenzbetrag von 400,00 € an die Gläubiger ausgezahlt werden kann oder an den Schuldner zurückzuzahlen ist. Es kommt darauf an, welcher Teil zuerst auf die Gerichtskosten verrechnet wird.