Hallo,
wir haben einen Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter bestellt.
Der Sonderinsolvenzverwalter hat ein entsprechendes Gutachten vorgelegt
und fragt, ob er die Vergütung nun entsprechend auch nach dem JVEG (200 Stunden hat er gebraucht und will für jede Stunde 300 EUR) abrechnen kann.
Wie vergütet ihr die Sonderinsolvenzverwalter?
InsVV? RVG? JVEG?
Liebe Grüße!