Ein über PKH beigeordneter Anwalt verstirbt. Wir werden als Abwickler bestellt. PKH-Beschluss wird entsprechend abgeändert.
Nach Abschluss des Verfahrens stellen wir PKH-Vergütungsantrag unter Abzug der Vorschusszahlung, welche noch an den vorherigen Anwalt vor dessen Versterben geleistet wurde. Nach längerer Zeit fragen wir bei Gericht nach dem Sachstand. Uns wird mitgeteilt, dass die Vergütung auf das Konto des verstorbenen Anwaltes erfolgt ist. Lt. Bezirksrevisor wäre die Zahlung korrekt auf dieses Konto erfolgt. Die Staatskasse könne daher weder die Vergütung zurückfordern noch an uns die Vergütung auszahlen. Die von uns geltend gemachten und auf das Konto des verstorbenen Anwalts gezahlte Vergütung wird durch die Witwe vereinnahmt.
Kann es denn wirklich sein, dass wir hier leer ausgehen?