Liebe Kolleginnen und Kollegen,
diesen Fall hatte ich noch nicht: Minderjähriger (10 Jahre) bekommt von seinem Vater ein Nießbrauchsrecht an einer vermieteten Wohnung geschenkt und übernimmt aber sämtliche Lasten/ Kosten/ Verpflichtungen bis hin zu Zins und Tilgung der bestehenden Grundpfandrechte!
Hierfür soll ich einen Ergänzungspfleger bestellen, Genehmigung ist nach Meinung des Notars nicht notwendig.
Nun habe ich a) schon erhebliche Bauchschmerzen wegen des Nießbrauchs... da läuft der Minderjährige ja im Zweifel voll ins Messer (wie gesagt, so eine Regelung ist mir noch nie untergekommen)
b) sehe ich schon einen Genehmigungstatbestand, schon, weil ich ja nicht weiß, ob der MV nicht über das 19. LJ des Kindes hinausgeht.
Der Notar begründet damit, dass es sich nicht um ein rechtsgeschäftlich begründetes Mietverhältnis handelt.
Stehe ich jetzt völlig auf dem Schlauch? Könnt mir auch gern einen Link schicken.