Hallo,
habe folgendes Problemchen mir selbst gemacht
Antrag 1: Auffassung und Löschung einer Grundschuld
Antrag 2: Eintragung Sicherungshypothek
Die Kollegin hatte zu Antrag 1 eine Zwischenverfügung gemacht, da die UB fehlte. Frist nach 18 GBO 2 Monate.
Antrag 2 ging ein und ist scheinbar vollziehbar gewesen.
Habe Antrag 1zurückgewiesen, weil ich dachte die Frist ist abgelaufen gewesen und habe dann Antrag 2 vollzogen.
Habe leider nicht drauf geachtet, dass die Frist der Zwischenverfügung so lange war. Die Frist war bei Zurückweisung leider nicht abgelaufen. Jetzt ärger ich mich über mich selbst das ich so dusselig bin.
Nunmehr trudelt die Beschwerde gegen die Zurückweisung ein.
Was kann ich jetzt am einfachsten machen?
Eigentlich hätte ich eine Vormerkung nach 18 Abs 2 GBO eintragen müssen. Hole ich das jetzt nach und mache bei der Sicherungshypothek einen Amtswiderspruch bezüglich des Ranges?