Auskunftspflicht gegenüber einzelner Gläubiger - Sachstandsanfragen

  • Hallo zusammen,

    jeder Insolvenzsachbearbeiter kennt das leidige Theme mit den zahlreichen Sachstandsanfragen von Gläubigern, die alle paar Wochen wissen wollen, wie der Verfahrensstand ist. Gerne überreichen auch die Inkassounternehmen einen DinA4 Fragebogen, der möglichst ausführlich beantwortet werden soll und dies auch üblicherweise unter Fristsetzung zur Erledigung binnen einer Woche.

    Wie sieht es hier eigentlich aus? Inwieweit muss unsererseits eine Sachstandsauskunft erteilt werden? Um alle Anfragen zu beantworten, müsste ich täglich 1/4 meiner Arbeitszeit mit den Anfragen verbringen, sodass dann wiederum wichtige Sachverhalte liegen bleiben.

    Gibt es hier eine rechtliche Grundlage oder Rechtsprechung, die besagt, ob und was seitens des Insovlenzverwalters an Auskünfte gegenüber den einzelnen Gläubigern erteilt werden muss?

    Ich wäre für Meinungen und Erfahrungswerte recht dankbar.

  • Ausnahmen sind die Absonderungsberechtigten aufgrund §§ 167ff InsO und die Aussonderungsberechtigten ohne Regelungen in der InsO aber wohl nach § 242 BGB. Diese Gruppe ist aber nicht besonders groß. Der Rest lässt sich mit einem Stempel erledigen.

    Frage doch mal nach, was den "Kanzleipolitik" ist. Die kann ja von "gibbet nischt" bis "ich sag Dir alles" liegen. Falls der Verwalter Mitglied des VID ist, wäre da noch der Grundsatz 46 zu beachten.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • auch das Gericht wird häufig - jedoch sicherlich nicht so häufig - mit Sachstandsanfragen, der Übermittlung von Berichten (häufig in 0,-- EUR Verfahren) "behelligt".
    Wie bereits gepostet, eine Frage der Strategie des Hauses.
    In großen Verfahren ist ein GIS sicherlich nicht schlecht.
    Es gibt Verwalterkanzleien, die nach Durchführung des Prüfungstermins die Gläubiger darüber informieren,
    - ob ihre Forderung festgestellt wurde, und ob eine Quote zu erwarten ist und voraussichtlich wann
    - ob die Forderung bestritten wurde und warum, und ob es eine Quote für den Fall der Feststellung und bejahendenfalls wann zu erwarten wäre.

    Bei solchen Verfahrensweisen erhalten wir die wenigsten Anfragen.
    Grds. gilt, der Verwalter ist zu Einzelauskünften nicht verpflichtet. Dann schlagen die Gläubiger bei uns auf, denen teilen wir dann dies auch mit und geben kurze Sachstandsnachricht (in Grenzen der Kapazitäten).
    Auch meine Arbeitszeit geht zu einem nicht unerheblichen Umfang dafür drauf, völlig unsinnige Sachstandsanfragen (von Finanzämtern in 0,00 EUR Verfahren oder irgendwelchen Inkassos (die irgendwelche fucking - Forderungspakte aufgekauft haben) drauf.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Ich kann es echt sehr gut nachvollziehen. Die Ausfallgläubiger erhalten von mir natürlich die Info's die sie benötigen, aber wie bereits gesagt wurde, gibt es dann auch die Inkassos, die meinen, sie könnten sich alles erlauben. Ich habe erst heute wieder in einem Verfahren eine "Mahnung" erhalten, weil ich die Sachstandsanfrage vom 10.11.2016 noch nicht beantwortet habe. Dabei weiss der Gläubiger bereits, dass die Forderung festgestellt wurde. Die wollen alle paar Wochen wissen, ob und wann eine Quote im Verfahren ausgeschüttet wird. Dabei ist in diesem speziellen Fall der Schuldner im Rentenalter und da fallen noch nicht einmal pfändbare Bezüge ab. Warum dann alle paar Monate einen neue Anfrage kommt, verstehe ich nicht. Schließlich wird der Schuldner im Rentenalter wohl kaum wieder erwerbstätig... :gruebel:

  • Ich kann es echt sehr gut nachvollziehen. Die Ausfallgläubiger erhalten von mir natürlich die Info's die sie benötigen, aber wie bereits gesagt wurde, gibt es dann auch die Inkassos, die meinen, sie könnten sich alles erlauben. Ich habe erst heute wieder in einem Verfahren eine "Mahnung" erhalten, weil ich die Sachstandsanfrage vom 10.11.2016 noch nicht beantwortet habe. Dabei weiss der Gläubiger bereits, dass die Forderung festgestellt wurde. Die wollen alle paar Wochen wissen, ob und wann eine Quote im Verfahren ausgeschüttet wird. Dabei ist in diesem speziellen Fall der Schuldner im Rentenalter und da fallen noch nicht einmal pfändbare Bezüge ab. Warum dann alle paar Monate einen neue Anfrage kommt, verstehe ich nicht. Schließlich wird der Schuldner im Rentenalter wohl kaum wieder erwerbstätig... :gruebel:

    Bei mir können sich die "Inkassos" dann gerne beschweren, die kriegen dann aussagekräfige Post (sofern ich Zeit dazu finde); für Verwalterbüros ist duie Situ natürlich "doof", das ein oder andere Gericht wird sich dann fragen, warum informiert der Verwalter die Inkassos nicht.... . Ich seh es einfach mal im Rahmen der Aufgabenverteilung: eine sinnvolle Information durch die Verwalter an die Gläubiger setze ich voraus. Ein ständiges Angefrage an die Verwalter ist davon nicht umfasst, da eine entsprechende Verpflichtung nicht besteht und in "Sinnlosfällen" auch nicht der Professionalität geschuldet ist.

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