Hallo,
ein Schuldner hat ein P-Konto. Seine Frau ist verstorben und er erhält die 3 Monate Weiterzahlung der vollen Rente (Sterbevierteljahr). Diesen Betrag möchte er nutzen, um einen Großteil der Beerdigungskosten zu decken. Auf dem Konto gibt es eine Pfändung.
Eigentlich ist der Ehemann ja seiner Frau zum Unterhalt verpflichtet. Gibt es eine Regelung, wonach die Verpflichtung auch über den Tod hinaus für die Beerdigungskosten besteht? Nach BGB ist der Erbe verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu übernehmen. Der Schuldner hat das Erbe ausgeschlagen. Möchte die Kosten aber bezahlen.
Danke vorab
Liane