Hallo zusammen,
als frischer Neuling bin ich gerade über eine VKH-Sache am Grübeln:
Ag beantragt VKH in 11.14, die wird abgelehnt, sofortige Beschwerde-> teilweise Abhilfe am 21.04.2015: VKH für die erste Instanz bewilligt, soweit die Ast für Kind1 ab 01/15 einen höheren Unterhalt als mtl. 167 € (=167€, da 334 beantragt) beantragt hat, sowie für den Vergleich.
Der Vergleich ist vom auch vom 21.04.2015:
Der Verfahrenswert ist festgesetzt auf 15.522,00 bis zum 21.10.14, 12.930,00 ab dem 22.10.2014
Nach welchen Werten würdet Ihr da die VKH-Gebühren, insbesondere Verfahrensgebühren und Einigungsgebühr, abrechnen? Ich bin am Verzweifeln..