Aus gegebenem Anlass eine Frage in die Runde:
Wir haben mehreren Personen eine notariell beurkundete Bietvollmacht erteilt, Gebote für eine GmbH abzugeben. Jeder Bevollmächtigte hat eine Ausfertigung erhalten, in der Urkunde ist ausdrücklich auch die Vertretungsbescheinigung durch den Notar enthalten, die Vollmacht ist aus 2015.
Anfänglich gab es nur vereinzelt Probleme, da manche Rechtspfleger trotzdem auf die Vorlage eines begl. Handelsregisterauszuges bestanden haben. Der Hinweis auf die Vertretungsbescheinung des Notars hat dann meistens doch genügt.
Jetzt gehen Rechtspfleger aber dazu über, die Vollmacht nicht mehr annehmen zu wollen, da sie zu alt sei.
Ich kann das nicht nachvollziehen. Eine Vollmacht gilt doch so lange weiter, wie sie nicht widerrufen wurde. Das muss doch auch für eine Bietvollmacht gelten, oder nicht?
Gibt es tatsächlich eine Art Verfallsdatum von Bietvollmachten?