Auch bei einem Menschen kann sich der Name ändern (Heirat/Scheidung/Eindeutschung/Transsexuelle). Was verlangt ihr da??
Da sehe ich keine Grundlage für.
Auch bei einem Menschen kann sich der Name ändern (Heirat/Scheidung/Eindeutschung/Transsexuelle). Was verlangt ihr da??
Da sehe ich keine Grundlage für.
Na ja schon. Wenn ein Bevollmächtigter für Frau Müller bieten will und die Vollmacht eine Frau Meyer erteilt hat, will ich schon den Nachweis haben, dass Frau Meyer jetzt Frau Müller ist.
Das ist klar.
Es ging aber vorher um die theoretische Möglichkeit, dass da ja was sein könnte. Bei deinem Beispiel ist das keine theoretische Möglichkeit mehr sondern Fakt.
Allerdings verlangen wir bei älteren Vollmachten daneben einen aktuellen Handelsregisterauszug. Denn nur damit kann die aktuelle Firmierung u. ä. nachgewiesen werden.
ich meine so war das auch im Studium kommuniziert
ist die Vollmacht für X von gestern, soll es so sein
ist die Vollmacht von xx.xx.19xx (Geschmackssache), dann Registerauszug etc. zusätzlich
WANN man diese Vollmacht für zu alt empfindet kann ich aber nicht sagen
Abgesehen von einem nachvollziehbaren Grund fehlt mir da auch die Rechtsgrundlage. Oder was hat man euch beigebracht fordert Ihr bei Vollmachten von natürlichen Personen an? Einen Nachweis, dass noch am Leben (wer erstellt sowas?) oder nicht verheiratet/geschieden/geschlechtsumgewandelt/eingedeutscht...??
ich meine mich nur daran zu erinnern sowas mal gehört zu haben
Sage ich ja nichts dagegen. Ich verstehe es nur nicht.
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