PKH-Vergütung nach KFB

  • Hallo zusammen,

    in meinem Fall war eine Ausgleichung gem. § 106 zu machen - nach Erlass KFB zugunsten des Bkl in Höhe von 746,84€ beantragt nun der Beklagtenvertreter die Auszahlung der PKH-Vergütung.

    Eigentlich kein Ding - ich würde PKH-Vergütung ausbezahlen, den Übergang berechnen und feststellen und den KFB entsprechend berichtigen...

    SOOOOOOOOOOO nun teilt mir der Bkl-Vertr. jedoch mit, dass der KFB nebst Zinsen voll bezahlt ist...und nun :idee:...

    Ich dreh mich hier gerade etwas im Kreis, weil ich einerseits denke ich muss ja den KFB abändern, aber muss dann die Gegenseite einen Rückfestsetzungsantrag gegen den Beklagten stellen, da diese ja ausweislich zu viel bezahlt haben...oder stelle ich nur einen fiktiven Übergang fest, den ich dann von der auszubezahlenden PKH-Vergütung abziehe und ändere den KFB nicht ab???

    SORRY aber ich bin völlig verwirrt und dreh mich gerade im Kreis in der Sache:oops:

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