Wechsel in Vergütung

  • Hallo, wir haben hier folgendes Problem: im laufenden Abrechnungsturnus (03.07.-02.10.) siedelt die Betroffene von der eigenen Wohnung ins Heim um.
    Die Betreuerin rechnet wie folgt ab: 03.07.-17.08. "nicht Heim", 18.08.-02.09. "Heim" und 03.09.-02.10. "Heim", um wieder in den regulären Abrechnungsmodus zu kommen.
    Dabei berechnet sie aber den August ( im fett markierten Teil) taggenau mit 31 statt mit den üblicherweise dreißig Tagen, wodurch die Vergütung höher ausfällt.
    Würde man die Splittung wie folgt machen: 18.08.-17.09. "Heim" und dann 18.09.-02.10. "Heim", würde der Sprung ja in den September fallen und der hätte dann wieder dreißig Tage, die taggenaue Vergütung für den September wäre geringer. In unserem Vergütungsprogramm hier wird jeder Monat mit dreißig Tagen berechnet.
    Wie seht/macht Ihr das? Ich hoffe, ich konnte das Problem verdeutlichen.

  • Ich rechne auch immer taggenau (wir haben hier gar kein Programm), muss aber zugeben, dass ich mir über das von dir geschilderte 'Problem' auch noch nie Gedanken gemacht hab. Nach § 5 Abs. 4 VBVG heißt es ja, dass zeitanteilig nach Tagen abzurechnen ist, sodass mir eure Variante der Verschiebung falsch vorkommt. Ich lasse mich aber auch gern eines Besseren belehren.

  • Ich rechne dann auch tag-genau. Bei Monaten mit 31 Tagen eben durch 31 und im Februar durch 28/29. Bei den übrigen durch 30.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich rechne auch immer taggenau (wir haben hier gar kein Programm), muss aber zugeben, dass ich mir über das von dir geschilderte 'Problem' auch noch nie Gedanken gemacht hab. Nach § 5 Abs. 4 VBVG heißt es ja, dass zeitanteilig nach Tagen abzurechnen ist, sodass mir eure Variante der Verschiebung falsch vorkommt.


    Das sehe ich genauso.

    Man kann im Rahmen der Vergütung keinen längeren Aufenthalt in der Wohnung fingieren, nur damit die Abrechnungsmonate gleich bleiben. Auf so eine Idee muss man erst einmal kommen. :(

  • In unserem Vergütungsprogramm hier wird jeder Monat mit dreißig Tagen berechnet.
    Wie seht/macht Ihr das? Ich hoffe, ich konnte das Problem verdeutlichen.

    Der Betreuer beantragt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben des §§ 5, 9 VBVG richtig.
    Dass Dein "Vergütungsprogramm" die Vergütung anders rechnet ist die Sache Deines Vergütungsprogramms und Dir.
    Du musst die vom Betreuer beantragte Vergütung nach Maßgabe der vorgenannten Vorschriften festsetzen und ggf. zur Auszahlung an die LOK anweisen. Das muss m.E. ohne Vergütungsprogramm gehen (siehe auch Amaryllis).
    Ich brauche dazu nur einen Beschluss aus meiner EDV und einen Vordruck A 10 für die LOK.
    I.ü. haben auch wir kein Vergütungsprogramm.

  • Das Vergütungsprogramm ist erkennbar an die Abrechnungsmodalitäten der Banken angelehnt, die das Jahr mit 12 Monaten zu je 30 Tagen rechnen, damit ihre Zinsberechnungen einfacher werden. Stammt noch aus der Zeit, als man alles händisch berechnen musste (so richtig mit Papier und Bleistift). Ändert aber m.E. nichts daran, dass diese Art der Berechnung mit der realen Welt nichts zu tun hat.

    Vergütungsprogramm also im Wege der Gewährleistung an den Hersteller zurückgeben - ist zwar nicht Deine Baustelle, aber vielleicht könnte man die zuständige Landesjustizverwaltung trotzdem mal auf diesen Fehler hinweisen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich rechne dann auch tag-genau. Bei Monaten mit 31 Tagen eben durch 31 und im Februar durch 28/29. Bei den übrigen durch 30.

    So sehe ich das auch.
    Woher kommt die Annahme gem. #1 von üblicherweise 30 Tagen ?
    Wenn das Ende des Zeitraums vor und nach dem vergütungsändernden Umstand ( z.B. Tag der Heimaufnahme ) in einen Monat mit 31 Tagen fällt , dann rechne ich auch mit 31 Tagen.

    Beispiel Vergütungsmonat 13.06. bis 12.07. und Heimaufnahme am 02.07.
    M.E. Berechnung für die Bruchbildung wie folgt :

    a.) 13.06 bis 02.07. = 20 Tage : 31

    b.) 03.07. bis 12.07. = 10 Tage : 31

    Der Tag an dem das Ereignis liegt ( Heimaufnahme am 02.07. ) wird dabei in den ersten der beiden Zeiträume eingerechnet s. a.) und Deinert/Lütgens " Die Vergütung des Betreuers" Anm. 1048 .
    Oder würde hier jemand mit 30 Tagen rechnen ?:gruebel:
    Ich lasse mich gern eines besseren belehren.

  • Jetzt bin ich verwirrt.


    1.) Du stellst nicht darauf ab , in welchen Monat das Ende der beiden Zeiträume, für die Brüche zu bilden sind, fällt ?
    Falls Ja ( also nicht ) , auf was dann allgemein formuliert ?

    2.) Und was ist mit der Berechnung zu b.) ?

    Den Knoten im Denken möge man mir verzeihen.

  • Ich stelle auf das Ende der zeitanteiligen Berechnung ab.

    Also a) 20 Tage durch 30, was klar wird, wenn der Betroff. am 02.07. verstorben wäre.

    b) wie du

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Bei a) kommt man doch nur deswegen auf 20 Tage, weil der Zeitraum in einen Monat mit 30 Tagen fällt, also Tage / 30, hätte er 31 Tage, dann wären es ja 21 /31. Nur so ist es für mich logisch.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Doch, b) stimmt, der Zeitraum fällt insgesamt in den Juli, der 31 Tage hat.

    Lasse die 2. Frist mal vom 03.07. bis 01.08. laufen. Dann muss der Nenner doch gleich bleiben, oder?

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Genau. Es ist darauf abzustellen, wie viele Tage der "Vergütungsmonat" hat.

    Also z. B.
    05.01. bis 04.02. = 31 Tage
    05.02. bis 04.03. = 28 Tage (ggf. 29)
    05.03. bis 04.04. = 31 Tage
    05.04. bis 04.05. = 30 Tage

    Beispiel Rechnung
    27.02.17 bis 04.03. = 6 Tage : 28 Tage
    27.03.17 bis 04.04. = 6 Tage : 31 Tage

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