Grundschuld für Bayerischen Staat - Löschungsbew. durch Bundesagentur für Arbeit

  • Hallo zusammen,

    ich hab hier folgendes Problem: 1950 wurde hier eine Hypothek für den "Bayerischen Staat - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge" eingetragen. Diese soll nun gelöscht werden. Vorgelegt wurde mir eine Löschungsbewilligung, unterschrieben und mit dem Siegel der Bundesagentur für Arbeit versehen. Das kommt mir irgendwie komisch vor nachdem das Recht ja ursprünglich dem Freistaat zustand. Auf meine Nachfrage beim Notariat habe ich ein Schreiben in Kopie übersandt bekommen, wonach die ursprünglich beim heutigen Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales eingereichte Anfrage bzgl. Erteilung einer Löschungsbewilligung von dort zuständigkeitshalber an die BA weitergeleitet wurde. Auch eine Nachfrage direkt bei der BA hat mir nicht wirklich geholfen, von dort hieß es mehr oder weniger nur, dass die BA schon bewilligungsbefugt sei, jedoch ohne für mich nachvollziehbare Begründung.

    Hatte jemand hierzu schonmal was auf dem Schreibtisch und/oder Vorschläge, wie man am besten verfahren sollte? :cool:

  • Wenn Sie Dir so blöd kommen würde ich umumwunden zurückweisen.
    Eingetragener Gläubiger ist der Freistaat Bayern, vertreten durch wen auch immer.

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