Hi!
Kurze Frage:
A bietet B eine Forderung gegegn C an. C ist insolvent. A meldet die Forderung im Insolvenzverfahren des C an. Die Forderung wird vom Insolvenzverwalter geprüft und wg. vermeintlicher Verjährung nicht anerkannt. A erhebt keine Feststellungsklage. B weiß davon zunächst nichts und nimmt jetzt die Forderungsabtretung von A an. B meldet nunmehr (auch) die Forderung im Insolvenzverfahren an. Der Insolvenzverwalter meint nun, eine erneute Anmeldung der Forderung bzw. ein nachträglicher Prüfungstermin sei nicht möglich, da er die Forderung bereits geprüft und abgelehnt hat. B könne auch nicht mehr auf Feststellung klagen.
Stimmt das? Präkludiert die Forderungsprüfung beim Gläubiger A die Forderungsprüfung beim Gläubiger B, wenn dieselbe Forderung betroffen ist?
Habt Ihr da ne Meinung zu oder könnt mir sagen, wo ich sowas nachschauen kann?
Gruß
Exec