Nachlassinsolvenzverfahren Kommanditistin verstorben
Kommanditistin verstirbt, Alleinerbe ist der Ehemann.
Ich erfordere nun die Anmeldung(en), eingetreten als Kommanditist im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ist der Ehemann.
Zwischenzeitlich wurde über das Vermögen der Kommanditistin das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet.
Streitig ist nun, ob die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zum Ausscheiden der Kommanditistin führt.
Dafür: Roth in Baumbach/Hopt, HGB, 37. Auflage 2016, § 131 Rn 22; Schmidt in Münchener Kommentar zum HGB, 4. Auflage 2016, § 131 Rn. 73; Kindler in Koller/Kindler/Roth/Morck, HGB 8. Auflage 2015, § 131 Rn. 23; Roth, Handelsgesetzbuch, 37. Auflage 2016, § 131 Rn. 22).
Dagegen: Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 5. Auflage 2015, Vorbem. zu §§ 315 ff. InsO, Rn. 11, Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Auflage 2014 Anhang zu § 315, Rn. 25
OLG Rechtsprechung ist mir nicht bekannt.
H.M. scheint die Ansicht, wonach die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Ausscheiden führt. Ich tendiere dazu mich der m.M. und nicht der Kommentierung der Insolvenzkommentare anzuschließen.
Demnach wären zunächst weiterhin die Anmeldungen zum Eintritt des Ehemanns im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zu erfordern.
Eintragung des Ausscheidens aufgrund der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens sodann auf Antrag oder von Amts wegen?