Ich habe ein komisches Verfahren und komme nicht weiter.
Es handelt sich um ein IN-Verfahren einer natürlichen Person mit einem kleinen Unternehmen.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verkauft der IV die Gegenstände des Unternehmens an die Schuldnerin und vereinbart eine Ratenzahlung.
Kurz nach Eröffnung stellt er fest, dass die Schuldnerin selbstständig tätig ist und erklärt die Freigabe der Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 InsO.
Die Gläubigerversammlung genehmigt den Verkauf der Gegenstände (es war keiner erschienen).
Im weiteren Verlauf stellt die Schuldnerin die selbstständige Tätigkeit ein und bezieht seither SGB II Leistungen.
Die Raten aus dem Verkauf werden seither nicht mehr bedient, mittlerweile seit über zwei Jahren.
Das Verfahren ist wegen des offenen Kaufpreis nicht abschlussreif.
Gibt es Möglichkeiten das Verfahren dennoch abzuschließen und in die Wohlverhaltensphase zu überführen?
Das Verfahren würde sonst ewig dauern.