Sonderband Insolvenztabelle

  • So langsam wird einem doch klar, warum es bald keinen Regenwald mehr gibt. Und wenn in 50.000 Jahren Ausgrabungen in Deutschland erfolgen und die zufällig auf Euer(unser) Justizministeriumsarchiv stoßen, was mögen die bloß dann von uns denken? jedenfalls haben die dann ein anderes Bild, als das, was wir von unseren Vorfahren als Jäger und Sammler haben...;)

    Für das dreimal recycelte Papier, das bei Gericht verwendet wird, muß bestimmt kein Regenwald leiden. ;)

    Das dreimal recycelte Papier, das bei Gericht verwendet wird, geht in der Regel raus und darf dann in Archiven Dritter vor sich hinrotten.

    Bei Gericht wird wird das Büttenpapier der Gläubiger 250g/qm oder das Papier der Insolvenzverwalter, handgeschöpft und auf den Schenkeln brasilianischer Jungfrauen glattgestrichen archiviert. Aufgrund der sich dann ergebenden Deckenlast darf dann schon einmal ein Stützpfeiler eingezogen werden.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • So langsam wird einem doch klar, warum es bald keinen Regenwald mehr gibt. Und wenn in 50.000 Jahren Ausgrabungen in Deutschland erfolgen und die zufällig auf Euer(unser) Justizministeriumsarchiv stoßen, was mögen die bloß dann von uns denken? jedenfalls haben die dann ein anderes Bild, als das, was wir von unseren Vorfahren als Jäger und Sammler haben...;)

    Für das dreimal recycelte Papier, das bei Gericht verwendet wird, muß bestimmt kein Regenwald leiden. ;)

    Das dreimal recycelte Papier, das bei Gericht verwendet wird, geht in der Regel raus und darf dann in Archiven Dritter vor sich hinrotten.

    Bei Gericht wird wird das Büttenpapier der Gläubiger 250g/qm oder das Papier der Insolvenzverwalter, handgeschöpft und auf den Schenkeln brasilianischer Jungfrauen glattgestrichen archiviert. Aufgrund der sich dann ergebenden Deckenlast darf dann schon einmal ein Stützpfeiler eingezogen werden.

    :wechlach:

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Also: Die Hauptakte wird bis zur Aufhebung/Einstellung des Verfahrens geführt. Wird im eröffneten Verfahren verteilt, wird der gesamte Band 30 Jahre aufgehoben. Wird nicht verteilt nur 5 Jahre. Geht das Verfahren in die WVP wird bei uns der f-Band angelegt. Wird in der WVP verteilt, dann wird auch dieser Band 30 Jahre aufbewahrt. Wenn nicht verteilt wird, 10 Jahre und der Erteilungsbeschluss wird von der Vernichtung ausgeschlossen.

    Bei uns werden die Anmeldeunterlagen bei Forderungsprüfung mit der elektronisch eingereichten Tabelle des IV abgeglichen. Beim Schlusstermin sollten dann gerichtliche Tabelle und Tabelle des IV übereinstimmen. Bei Vernichtung des b-Band werden dann ausschließlich die Tabellenblätter weiter aufbewahrt.

    So langsam wird einem doch klar, warum es bald keinen Regenwald mehr gibt. Und wenn in 50.000 Jahren Ausgrabungen in Deutschland erfolgen und die zufällig auf Euer(unser) Justizministeriumsarchiv stoßen, was mögen die bloß dann von uns denken? jedenfalls haben die dann ein anderes Bild, als das, was wir von unseren Vorfahren als Jäger und Sammler haben...;)

    Mosser, wie archiviert ihr? Die AktO und die Archivierungsbestimmungen dürften im Grunde doch überall ähnlich sein.

  • Also: Die Hauptakte wird bis zur Aufhebung/Einstellung des Verfahrens geführt. Wird im eröffneten Verfahren verteilt, wird der gesamte Band 30 Jahre aufgehoben. Wird nicht verteilt nur 5 Jahre. Geht das Verfahren in die WVP wird bei uns der f-Band angelegt. Wird in der WVP verteilt, dann wird auch dieser Band 30 Jahre aufbewahrt. Wenn nicht verteilt wird, 10 Jahre und der Erteilungsbeschluss wird von der Vernichtung ausgeschlossen.

    Bei uns werden die Anmeldeunterlagen bei Forderungsprüfung mit der elektronisch eingereichten Tabelle des IV abgeglichen. Beim Schlusstermin sollten dann gerichtliche Tabelle und Tabelle des IV übereinstimmen. Bei Vernichtung des b-Band werden dann ausschließlich die Tabellenblätter weiter aufbewahrt.

    So langsam wird einem doch klar, warum es bald keinen Regenwald mehr gibt. Und wenn in 50.000 Jahren Ausgrabungen in Deutschland erfolgen und die zufällig auf Euer(unser) Justizministeriumsarchiv stoßen, was mögen die bloß dann von uns denken? jedenfalls haben die dann ein anderes Bild, als das, was wir von unseren Vorfahren als Jäger und Sammler haben...;)


    Was will mir dieser Einwand sagen :gruebel: Fakt ist, dass wir massive Archivprobleme haben. Dadurch dass wir die Akten teilweise trennen (nicht doppelt führen) können wir vieles früher vernichten als wenn wir nur einen Band für alles führen. Was man mehr braucht, sind natürlich Aktendeckel, aber sonst...

    Es sollte nur sagen, dass alles gesammelt wird, was nicht bei 3 auf den Bäumen ist. Wenn jetzt schon die Anmeldeunterlagen aufbewahrt werden. Und dann dieser Band und jener Band und und und. Sollte kein Einwand gegen Dein Vorgehen sein, sondern nur eine reine Feststellung. Ich hatte mir gerade ausgemalt, wie das wohl so landauf landab aussieht, wenn ich mir alleine vorstelle, unser Gericht legt unsere kompletten Akten mit Anmeldeunterlagen und pi pa po 30 Jahre irgendwo hin und das macht dann jedes Gericht...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Also: Die Hauptakte wird bis zur Aufhebung/Einstellung des Verfahrens geführt. Wird im eröffneten Verfahren verteilt, wird der gesamte Band 30 Jahre aufgehoben. Wird nicht verteilt nur 5 Jahre. Geht das Verfahren in die WVP wird bei uns der f-Band angelegt. Wird in der WVP verteilt, dann wird auch dieser Band 30 Jahre aufbewahrt. Wenn nicht verteilt wird, 10 Jahre und der Erteilungsbeschluss wird von der Vernichtung ausgeschlossen.

    Bei uns werden die Anmeldeunterlagen bei Forderungsprüfung mit der elektronisch eingereichten Tabelle des IV abgeglichen. Beim Schlusstermin sollten dann gerichtliche Tabelle und Tabelle des IV übereinstimmen. Bei Vernichtung des b-Band werden dann ausschließlich die Tabellenblätter weiter aufbewahrt.

    So langsam wird einem doch klar, warum es bald keinen Regenwald mehr gibt. Und wenn in 50.000 Jahren Ausgrabungen in Deutschland erfolgen und die zufällig auf Euer(unser) Justizministeriumsarchiv stoßen, was mögen die bloß dann von uns denken? jedenfalls haben die dann ein anderes Bild, als das, was wir von unseren Vorfahren als Jäger und Sammler haben...;)

    Mosser, wie archiviert ihr? Die AktO und die Archivierungsbestimmungen dürften im Grunde doch überall ähnlich sein.

    Tja, so ähnlich. Anmeldeunterlagen geben wir nach dem PT zurück. Ansonsten kommt auch hier alles in einen Archivkeller. Wir haben Glück, denn wir nutzen Keller-Räume, die vorher eine andere Behörde genutzt hat, die der Konzentration zum Opfer gefallen ist. Alle paar Jahre gehen die SE in den Raum und misten aus. Theoretisch wäre es wahrscheinlich wirklich besser, einen Sonderband mit den Dingen anzulegen, die man 30 Jahre benötigt. Aber letztlich ist es hier wie zuhause: wenn man ein großes Haus hat, schmeißt man nix weg und verbringt alles in den Keller oder auf den Boden. Mit den Gedanken, die Nachkommen sollen's dann richten...;). Und so machen wir das ja letztlich auch mit dem Atommüll. da wird sich schon einer finden ...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • So langsam wird einem doch klar, warum es bald keinen Regenwald mehr gibt. Und wenn in 50.000 Jahren Ausgrabungen in Deutschland erfolgen und die zufällig auf Euer(unser) Justizministeriumsarchiv stoßen, was mögen die bloß dann von uns denken? jedenfalls haben die dann ein anderes Bild, als das, was wir von unseren Vorfahren als Jäger und Sammler haben...;)

    Für das dreimal recycelte Papier, das bei Gericht verwendet wird, muß bestimmt kein Regenwald leiden. ;)

    Das dreimal recycelte Papier, das bei Gericht verwendet wird, geht in der Regel raus und darf dann in Archiven Dritter vor sich hinrotten.

    Bei Gericht wird wird das Büttenpapier der Gläubiger 250g/qm oder das Papier der Insolvenzverwalter, handgeschöpft und auf den Schenkeln brasilianischer Jungfrauen glattgestrichen archiviert. Aufgrund der sich dann ergebenden Deckenlast darf dann schon einmal ein Stützpfeiler eingezogen werden.

    Das würde ich wohl auch sagen. Noch ein paar Jahre und dann erhalten wir hier wohl Berichte der Verwalter auf gefühlten Steintafeln...;)

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  • Das Problem dürfte doch klar sein: Die Insolvenzarchive bauen noch ca. 14 Jahre Aktenbestände auf, bevor die ersten (vollständigen) Akten nach 30 Jahren vernichtet werden können. Im Grunde dürften die Archive jetzt erst halb voll sein. Es verlassen ja momentan -wenn überhaupt- nur Aktenbestandteile das Archiv. Das wird sicherlich bei vielen Gerichten zu Problemen führen.

  • Dann ist es an der Zeit, einen alten Schweinestall im Osten der Republik zu erwerben und für teuer Geld die Gerichtsakten zu archivieren.

    Die freiwerdenden Gerichtsräume können ja anderweitig vermietet werden. In der Regel sind die Gerichtsstandorte ja 1a-Lagen in der jeweiligen Innenstadt.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • hi hi, wenn ich jetzt grad überlege, welche Konkursakten ich noch so bis zur Rente bearbeiten werde..... und dann erstmal in die "Weglage" verfüge......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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