Aktenordnung, Zuständigkeiten

  • a) Die Ersetzung der Urschrift einer notariellen Urkunde, die beim Amtsgericht verwahrt wird, erfolgt durch den Rechtspfleger.
    Handelt sich um den Rechtspfleger, der Verwaltungsangelegenheiten bearbeitet (also Bearbeitung aus den Sammelakten heraus) oder um den Rechtspfleger, der evtl. II-Sachen bearbeitet. Dies würde bedeuten, dass ein solches Verfahren entsprechend einzutragen ist.


    b) wenn die Urkunden des Notars beim Amtsgericht verwahrt werden, wer ist für die Verfügungen zuständig, durch die
    - Erbverträge
    oder
    - Begl. Abschriften von Eheverträgen, Erbverzichten usw.
    an das Nachlassgericht gesandt werden?
    Rechtspfleger in Verwaltungssachen oder Beamter des mittleren Dienstes.

  • Bei uns entnehmen die Mitarbeiter in der Verwaltungsgeschäftsstelle nach Eingang der Sterbefallmitteilungen die entsprechenden Urkunden aus der Urkundensammlung des entsprechenden Notars.

    Handelt es sich um Erbverträge werden die Urschriften der Urkunden von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle an die Nachlassabteilung weitergeleitet und beglaubigte Ablichtungen zur Urkundensammlung genommen mit dem Hinweis, dass die Urschrift zur Nachlassabteilung gegeben wurde.

    Von allen weiteren Urkunden (Erbverzicht, Eheverträge etc.), die keine letztwilligen Verfügungen enthalten, werden beglaubigte Ablichtungen an die Nachlassabteilung z. Kenntnisnahme weiter geleitet und die Urschriften wieder zu der Urkundensammlung genommen.
    Der Rechtspfleger kümmert sich darum nicht.

    Ein schönes Wochenende aus dem Norden von Deutschland.

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