a) Die Ersetzung der Urschrift einer notariellen Urkunde, die beim Amtsgericht verwahrt wird, erfolgt durch den Rechtspfleger.
Handelt sich um den Rechtspfleger, der Verwaltungsangelegenheiten bearbeitet (also Bearbeitung aus den Sammelakten heraus) oder um den Rechtspfleger, der evtl. II-Sachen bearbeitet. Dies würde bedeuten, dass ein solches Verfahren entsprechend einzutragen ist.
b) wenn die Urkunden des Notars beim Amtsgericht verwahrt werden, wer ist für die Verfügungen zuständig, durch die
- Erbverträge
oder
- Begl. Abschriften von Eheverträgen, Erbverzichten usw.
an das Nachlassgericht gesandt werden?
Rechtspfleger in Verwaltungssachen oder Beamter des mittleren Dienstes.