Anmeldung einer Geldbuße?

  • Hallo,

    ich habe ein Urteil zu vollstrecken, in dem der VU zu sieben Geldbußen (insgesamt 50.000 €) verurteilt wurde. Das Insolvenzverfahren wurde schon vor Rechtskraft des Urteils eröffnet und der VU hat natürlich gaar kein Geld um die GB zu zahlen. Jetzt habe ich erfahren, dass vor vier Wochen Termin zur Zwangsversteigerung eines Grundstücks angesetzt war...
    Kann ich noch irgendetwas tun, um ein Stück vom "Grundstückskuchen" abzubekommen oder ist es komplett zu spät, wenn die Forderung nicht vorher angemeldet war?
    Mein Vollstreckungswissen ist leider nur noch rudimentär vorhanden...*schäm*

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
    Grüße lalilu

  • Sofern für diese Beträge keine Sicherungshypotheken eingetragen sind, wovon ich jetzt mal ausgehe, kann eine Anmeldung nicht mehr erfolgen. Da es sich bei den Geldbußen nicht um Rechte i. S. v. § 37 Nr. 4 ZVG handelt, ist eine Anmeldung nur im Rang des § 10 I Nr. 5 ZVG möglich. Dazu müsste man aber wegen dieser Beträge das Verfahren betreiben (§ 27 ZVG) und das ist nach der Erteilung des Zuschlages nicht mehr möglich. :teufel:
    Ich würde erst einmal prüfen, ob das Grundstück auch tatsächlich versteigert worden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du dem Verfahren noch beitreten. Ob sich daraus jedoch für dich ein Erlös ergibt, erscheint mir in der von dir geschilderten Konstellation eher unwahrscheinlich. :gruebel:

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