Nachlasswertermittlung durch TV

  • Guten Tag!
    Habe ich Möglichkeiten dazu den Testamentsvollstrecker zu zwingen (durch Zwangsgeld), den Wertermittlungsbogen ausgefüllt einzureichen? Das Testamentsvollstreckerzeugnis wurde ihm bereits erteilt. Nun sind dafür die Kosten zu berechnen.
    Stand in meinem Nachlassverfahren ist der, dass ich dem TV angedroht habe, den Nachlasswert im eigenen Ermessen auf die Summe X zu schätzen und festzusetzen. Diese Androhung wurde dem TV zugestellt. Gemeldet hat er sich bis heute nicht.

    Und nun? Wertfestsetzung nach § 79 GNotKG oder ist ein Zwangsgeld möglich?

    Gruß
    Döner

  • M.E. ist kein Zwangsgeld möglich.

    Aber die Erteilung des TVZ hätte man m.E. von der Bezifferung des Nachlasses und der Zahlung der Kosten abhängig machen können.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Wenn du die Festsetzung des Wertes X bereits angedroht/angekündigt hast, müsstest du den jetzt festsetzen. Falls du befürchten solltest, dass dieser Wert zu gering ist:teufel:, könntest du auch noch beim Erbschaftssteuerfinanzamt nachfragen, welche Erkenntnisse zur Nachlassmasse dort vorliegen.

  • :2danke für die Antworten, von Zwangsgeld hatte ich auch nix gelesen, war halt nur so eine Idee.

    Ja, dann setze ich jetzt -wie angedroht fest- und warte ab.

    Bei uns wird die Erteilung TV-Zeugnis genau wie Erbschein nicht von der Nachlasswertermittlung abhängig gemacht.

  • M.E. ist kein Zwangsgeld möglich.

    Aber die Erteilung des TVZ hätte man m.E. von der Bezifferung des Nachlasses und der Zahlung der Kosten abhängig machen können.

    Kann man m.E. nicht. Auf § 13 S.2 GNotKG wurde bereits hingewiesen - die Weigerung der Erstellung eines NLV lässt keine Schlüsse auf die Zahlungsfähigkeit zu. Außerdem ist es in vielen Fällen - v.a. auch bei Testamentsvollstreckungen - so, dass die Erben bzw. der TV ohne ES bzw. TVZ gar nicht an die nötigen Informationen zur Erstellung eines NLV kommt.
    Insofern muss man dann in den sauren Apfel beißen und den Wert eben festsetzen. Dabei vermeine ich schon obergerichtliche Rechtsprechung gelesen zu haben, die eine "Straffestsetzung" (nach dem Motto: "Du gibst mir keine Auskünfte, dann setze ich eben 10 Mios fest...") für unzulässig erklärt. Man muss dann eben alternative Informationen (Erbschaftssteuerfinanzamt, GBA etc.) erholen. Bei manchen Werten kann man aber natürlich schon großzügig aufrunden...

  • Naja, das Ärgerliche ist ja, das der TV sich eben trotz mehrmaliger Aufforderung bisher eben nicht gemeldet hat. Ich weiß daher nicht, wo es nun klemmt und in wieweit der TV den Nachlasswert überhaupt ermittelt.

    Der Antrag auf TV-Zeugnis kam übrigens auch vom Notar mit Wertangabe nur erscheint mir diese anhand der im handschriftlichen Testament aufgeführten Konten und Wertgegenstände einfach viel zu gering.

    Letztlich könnte sich der TV ja auch einfach mal melden und erklären, welche Wertgegenstände noch vorhanden sind und das z.B. der angegebene Wert so in Ordnung ist. ABER aufgrund der mir vorliegenden Tatsachen (durch die Testatorin ihren Testamenten angehängte Inventarlisten, wo wirklich alles wertvolle aufgelistet wurde) muss ich im Moment jedenfalls zu einem anderen Schluss kommen.

    Wie gesagt, keine Reaktion des TV auf meine mehrfachen Schreiben!


  • Der Antrag auf TV-Zeugnis kam übrigens auch vom Notar mit Wertangabe nur erscheint mir diese anhand der im handschriftlichen Testament aufgeführten Konten und Wertgegenstände einfach viel zu gering.

    Genau das wäre der Grund gewesen, dass man ausnahmsweise die Erteilung des TVZ von der Zahlung der Kosten abhängig macht.

    Ist aber m.E. jetzt auch nicht so schlimm. Ich würde einfach die Veranlagung der Kosten aus dem 5-fachen mitgeteilten Wert "androhen"...dann sieht man weiter.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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