Hallo,
ich habe hier folgendes Problemchen:
In der IK-Akte befindet sich lediglich eine Kopie des kompletten Eröffnungsantrages, einschließlich RSB-Antrag und Abtretungserklärung. Da der Eingangsstempel des Gerichts hierauf original angebracht ist, ist davon auszugehen, dass hier von Anfang an auch nur eine Kopie eingereicht wurde. Dennoch wurde das Verfahren eröffnet und Restschuldbefreiung angekündigt. Sowohl beim Insolvenzverwalter als auch bei der Schuldnervertreterin sind keine Originale vorzufinden. Es sind auch trotz diverser Schreiben/Telefonate etc. keine Originale nachgereicht worden.
Ich frag mich nun, was ist zu tun!
Gilt die Rücknahmefiktion nach § 305 auch nach Eröffnung? Über den Antrag wurde ja schon positiv entschieden.
Meiner Ansicht nach liegt aber zumindest kein (wirksamer) RSB-Antrag vor. Ziehe ich das Verfahren nun trotzdem durch? Kann überhaupt eine Wohlverhaltensphase stattfinden, wenn ich keinen RSB-Antrag habe oder mache ich das Verfahren nach Aufhebung dicht?
Liebe Grüße
das Öhrchen