Liebe Kolleg/innen,
ich bekomme hier ein Schriftstück einer Bank mit dem Antrag, dieses Schriftstück öffentlich zuzustellen. Bisher war ich der Meinung, dass hier funktionell zuständig der Rechtspfleger ist.
Der Antrag wurde jedoch von einem anderen - unzuständig angerufenen - Amtsgericht hierher abgegeben und die Abgabeverfügung hat dort der Richter unterschrieben.
Daher meine Frage: Wer ist funktionell zuständig?