Beratungshilfe wegen Prüfung der Fahreignung

  • Ich habe eine Antragstellerin, die vom vom Landratsamt zur MPU geschickt wurde. Hintergrund war wohl, dass sie nach diversen Hinweisen aus der Bevölkerung von der Polizei kontrolliert wurde und dabei Gehhilfen neben sich im Auto liegen hatte. Dass die Antragstellerin Anzeichen einer beginnenden Demenz zeigte (was diese auch gegenüber der Polizei eingeräumt hat), machte es nicht besser :). Für diesen Sachverhalt ist Beratungshilfe beantragt. Ich tendiere dazu, nicht zu bewilligen. Solange noch keine Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt, sehe ich eigentlich kein rechtliches Problem (das Landratsamt könnte ja theoretisch zum Ergebnis kommen, dass man die weiter fahren lassen kann). Problematisch ist jedoch, dass sie die Kosten des Gutachtens tragen muss, wodurch man auch zu einem anderen Ergebnis kommen könnte (Prüfung ob das Vorgehen der Behörde angemessen ist?). Wobei ich da dann auch wieder Richtung Mutwilligkeit tendiere (würde ich mir einen Anwalt wegen der Prüfung meiner Fahreignung nehmen, wenn ich wüsste, dass ich körperlich eingeschränkt und dement bin?). Auch wenn ich jetzt zurückweise kommt die spätestens wieder, wenn das Landratsamt die Fahrerlaubnis einkassiert hat. Da wäre es dann schon gewagt, von Mutwilligkeit auszugehen (trotz Demenz und sonstiger Einschränkungen). Soweit meine Gedanken zu dem Thema. Was meint Ihr? Hat da schon wer Erfahrungen gemacht? :confused:

  • Ich halte BerH spätestens im Widerspruchsverfahren für angezeigt (soweit in Eurem Bundesland überhaupt gegeben). Im Ausgangsverfahren bis zur Entziehung gibt es sowieso keine Möglichkeit, gegen die MPU-Anordnung vorzugehen. Wäre natürlich schön für die Betroffene, wenigstens eine Beratung zu bekommen, damit erübrigen sich auch viele weitere Fragen, und ggf. auch das Verfahren nach Entziehung. Aber ist halt noch Ausgangsverfahren, vor Erlass des VA. Dafür gibt es üblicherweise keine BerH.

  • Danke, dein Hinweis, dass es bis zur Entscheidung nicht möglich ist, was sinnvolles zu unternehmen, hat mir weitergeholfen :). Habe den Antrag jetzt zurückgewiesen. Das Schreiben des Landratsamts ist gut verständlich und bei allgemeinen Fragen kann die Antragstellerin erstmal Kontakt mit dem Landratsamt aufnehmen, zumal Sie bislang keine korrekte Rechtsfrage liefern konnte, sondern mir nur die Aufforderung, gegen die sie eh nichts unternehmen kann, vorgelegt hat (außerdem hat die meinen Hinweis bezüglich Formfehlern ignoriert, aber das nur am Rande:D).

    Ich habe den Verdacht, dass das Verfahren wie folgt weitergeht (das Verhalten der Antragstellerin gegenüber Behörden kenne ich ja hinreichend aus dem BerH-Verfahren):

    Die Antragstellerin wird nicht beim Amtsarzt vorstellig und die Fahrerlaubnis wird einkassiert. Wenn die dann Widerspruch einlegen will (sofern es bei uns überhaupt geht), würde ich den folgenden BerH-Antrag als mutwillig ansehen, da sie sich in der Konstellation wahrlich nicht wundern muss, wenn die Fahrerlaubnis kassiert wird. Hat da wer Bedenken?


  • Die Antragstellerin wird nicht beim Amtsarzt vorstellig und die Fahrerlaubnis wird einkassiert. Wenn die dann Widerspruch einlegen will (sofern es bei uns überhaupt geht), würde ich den folgenden BerH-Antrag als mutwillig ansehen, da sie sich in der Konstellation wahrlich nicht wundern muss, wenn die Fahrerlaubnis kassiert wird. Hat da wer Bedenken?

    Ja, wie schon von Adore Belle angedeutet besteht die einzige Möglichkeit, Rechtsschutz gegen die Anordnung der MPU zu erlangen darin, die Entziehung der Fahrerlaubnis anzugreifen und im Rahmen des Widerspruchsverfahrens inzident die Rechtmäigkeit der Anordnung der MPU überprüfen zu lassen.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • [...] wenn ich wüsste, dass ich körperlich eingeschränkt und dement bin

    Für mich schon jetzt der Lacher des Jahres.

    Die Antragstellerin wird nicht beim Amtsarzt vorstellig und die Fahrerlaubnis wird einkassiert. Wenn die dann Widerspruch einlegen will (sofern es bei uns überhaupt geht), würde ich den folgenden BerH-Antrag als mutwillig ansehen, da sie sich in der Konstellation wahrlich nicht wundern muss, wenn die Fahrerlaubnis kassiert wird. Hat da wer Bedenken?

    Habe Bedenken. Wir arbeiten in BerH mit einer Vielzahl von Leuten, die sich wundern bräuchten, weil sie schon eher etwas tun könnten. Aber darauf stellt die BerH nicht ab.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti


  • Die Antragstellerin wird nicht beim Amtsarzt vorstellig und die Fahrerlaubnis wird einkassiert. Wenn die dann Widerspruch einlegen will (sofern es bei uns überhaupt geht), würde ich den folgenden BerH-Antrag als mutwillig ansehen, da sie sich in der Konstellation wahrlich nicht wundern muss, wenn die Fahrerlaubnis kassiert wird. Hat da wer Bedenken?

    Ja, wie schon von Adore Belle angedeutet besteht die einzige Möglichkeit, Rechtsschutz gegen die Anordnung der MPU zu erlangen darin, die Entziehung der Fahrerlaubnis anzugreifen und im Rahmen des Widerspruchsverfahrens inzident die Rechtmäigkeit der Anordnung der MPU überprüfen zu lassen.


    :daumenrau

  • Ich halte BerH spätestens im Widerspruchsverfahren für angezeigt (soweit in Eurem Bundesland überhaupt gegeben). Im Ausgangsverfahren bis zur Entziehung gibt es sowieso keine Möglichkeit, gegen die MPU-Anordnung vorzugehen.


    Muss man nicht jeden Verwaltungsakt als Betroffener angreifen können? :gruebel:

    Was ist denn, wenn Grundlage der MPU-Anordnung total falsche Behauptungen (feindlicher Nachbarn, eines Ex-Partners o. ä.) wären und die Behörde diesen Glauben schenkt. Muss der Betroffene dann tatsächlich notgedrungen zur MPU antreten?

  • Ich halte BerH spätestens im Widerspruchsverfahren für angezeigt (soweit in Eurem Bundesland überhaupt gegeben). Im Ausgangsverfahren bis zur Entziehung gibt es sowieso keine Möglichkeit, gegen die MPU-Anordnung vorzugehen.


    Muss man nicht jeden Verwaltungsakt als Betroffener angreifen können? :gruebel:

    Die Anordnung der MPU ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Verwaltungsakt sondern lediglich eine nicht isoliert angreifbare vorbereitende Maßnahme (z.B. BVerwG, Urteil v. 15.12.1989, Az.: BVerwG 7 C 52.88, zitiert nach jurion, dort Rn. 7).

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Schön, dass Ihr Euch gegenseitig zur Rechtslage beraten könnt. Die Betroffene kann das nicht. Die wäre dankbar dafür, wenn ihr das ein Anwalt für 35 Öcken auseinanderdröselt. :cool:

    Es ist übrigens u.U. auch gangbar, die Kostenentscheidung anzugreifen und darüber inzident die MPU-Anordnung überprüfen zu lassen. Aber das erklärt ihr sicher auch die Behörde, wenn sie nur die richtigen Fragen stellt.

  • Schön, dass Ihr Euch gegenseitig zur Rechtslage beraten könnt. Die Betroffene kann das nicht. Die wäre dankbar dafür, wenn ihr das ein Anwalt für 35 Öcken auseinanderdröselt. :cool:

    Es ist übrigens u.U. auch gangbar, die Kostenentscheidung anzugreifen und darüber inzident die MPU-Anordnung überprüfen zu lassen. Aber das erklärt ihr sicher auch die Behörde, wenn sie nur die richtigen Fragen stellt.

    Ich sollte vielleicht dazusagen, dass wir uns bereits im Erinnerungsverfahren befinden (habe ich aus Vereinfachungsgründen weggelassen). Damals wurde Antrag als Nichtssagend ("Verkehrssache") zurückgewiesen, da nicht auf die Zwischenverfügung reagiert wurde. Die Erinnerung ist meiner Meinung nach bereits unzulässig (Email). Die Antragstellerin hat meinen Hinweis hierzu übergangen. Abhilfe wäre eh schwierig.

    Das mit der Kostenentscheidung ist natürlich ein Argument, von daher habt ihr mich tatsächlich davon überzeugt, dass es wohl nicht mutwillig wäre, sich nach der Entscheidung beraten zu lassen.

    Zitat

    Aber das erklärt ihr sicher auch die Behörde, wenn sie nur die richtigen Fragen stellt.

    Da wäre ich bei BerH gar nicht so kleinlich, wenn die was vorträgt, das wenigstens halbwegs in die Richtung geht. Aber da ist wenigstens halbwegs verwertbarer Vortrag nötig (woran es in diesem Verfahren generell krankt).

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