Guten Morgen,
habe gerade den Fall, dass die Schuldnerin beantragt, einen Gehaltseingang i.H.v. ca. 1.200,- € an den Einzahler zurück zu überweisen. Sie steht nicht mit dem Einzahler in Geschäftsverbindung, a sie von eltern- und Kindergeld lebt.
Sie geht von einem Irrtum aus.